Diese Frage stellt sich immer beim Mieten, Kaufen, Bauen oder Modernisieren eines Wohngeb?udes. Es gibt Ma?st?be daf¸r - die HEA Ausstattungswerte nach RAL.
Bei Leistungsbeschreibung oder Angeboten von Bautr?gern, Fertighausherstellern und Elektrofachbetrieben ist darauf zu achten, das entweder die DIN 18015 ( Mindestausstattung) oder die HEA Ausstattungswerte nach RAL als Planungsgrundlage ber¸cksichtigt werden.
Bauherrn oder Renovierer sollten die HEA Ausstattungswerte im Bauwerksvertrag, der Leistungsbeschreibung oder der Bestellung festschreiben. Die HEA Ausstattungswerte sind dann rechtsverbindlich.
Die HEA Ausstattungswerte sind eine detaillierte Leistungsbeschreibung, die vom Elektrofachbetrieb, Bauträger oder Fertighaushersteller umgesetzt werden müssen, wenn sie im Vertrag festgeschrieben sind.
Geben Sie bei Ausschreibungen der Elektroinstallation einen Ausstattungswert vor. F¸r den Elektrofachbetrieb ist es dadurch einfacher ein bedarfsgerechtes Angebot zu kalkulieren. F¸r Bauherren und Renovierer sind die Angebote transparent und vergleichbar. Damit bekommen Bauherren und Renovierer eine genaue Entscheidungsgrundlage und erhalten damit einen Markt¸berblick.