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21. Juni 2019

Komfort und Rechtssicherheit: Elektroinstallation in Bau und Leistungsbeschreibung detailliert aufnehmen

Die Ausstattungswerte der Richtlinie RAL-RG 678 geben Orientierung.

Mikrowelle, Smoothie-Maker, Küchenmaschine, Kaffeevollautomat, Toaster – allein in einer Küche gibt es zahlreiche elektrische Geräte, die im täglichen Einsatz sind. Voraussetzung für ihre schnelle Funktionsfähigkeit: eine ausreichende Zahl an Steckdosen. Das gleiche gilt für alle anderen Räume eines Eigenheims: Computer, Musikanlage, Soundbar, Ladestationen, Föhn, Leselampen und viele Geräte mehr benötigen einen Stromanschluss. „Gerade bei Neubauten oder auch umfangreichen Modernisierungen ist es daher elementar, sich als Bauherr rechtzeitig Gedanken zum Umfang der Elektroinstallation zu machen“, betont Dr. Volker Biewendt von der Initiative ELEKTRO+. „Aktuell gibt es noch keine einheitlichen gesetzlichen Ausstattungsnormen, daher gibt es oft ein böses Erwachen, wenn man im neuen Zuhause feststellt, zu wenig Steckdosen und Stromkreise verlegt zu haben. Zur Orientierung und Planungssicherheit empfehlen wir die Ausstattungswerte der Richtlinie RAL-RG 678.“ Diese geben Aufschluss über die Mindestanforderungen an eine moderne und zukunftsfähige Elektroinstallation und definieren weitere Qualitätsstandards der elektrischen Ausstattung. Zudem kann die Richtlinie für Rechtssicherheit sorgen, wenn die darin beschriebenen Ausstattungswerte detailliert in der Bau- und Leistungsbeschreibung benannt sind.

Bauherren sollten sich vor Vertragsabschluss mit einem Bauträger darüber informieren, was eine gute Elektroinstallation ausmacht und welchen Nutzungsgewohnheiten sie später entsprechen soll, rät Dr. Volker Biewendt. Unseriöse Bauanbieter hielten die Beschreibung bewusst kurz, lückenhaft und ungenau. Der Käufer erhält jedoch nur das, was schriftlich vereinbart wurde. Jede zusätzliche Leistung kostet extra und kann im Nachhinein bis zu fünf Mal so teuer werden wie beim direkten Einbau. Daher sind konkrete Angaben für die individuelle Ausstattung schon im Vorfeld ein Muss. Nur so erhalten Bauherren eine Immobilie, die ihrem tatsächlichen Bedarf entspricht und auf lange Sicht flexibel erweiterbar ist. Die Initiative ELEKTRO+ fordert daher, dass die RAL-Richtlinie künftig für Leistungsbeschreibungen zur Pflicht wird.

Qualität und Sicherheit mit rechtsverbindlichem Standard

Gerade beim Hausbau garantiert die Umsetzung von Normen die gewünschte Qualität und verschafft Bauherren und Käufern mehr Transparenz. Die umgesetzten Leistungen sind für den Auftraggeber dadurch konkret prüfbar und er kann die Kosten besser kontrollieren – ein klarer Vorteil, falls es im Ernstfall vor Gericht geht.

Die RAL-RG 678 enthält eine ausführliche Beschreibung von verschiedenen Ausstattungsstufen für jeden Raum: vom Mindeststandard (Ausstattungswert 1) bis zur Komfortvariante mit Gebäudeautomation („plus“-Ausstattungsstufen). Angegeben ist unter anderem die Anzahl der Anschlüsse für Elektrogroßgeräte, Stromkreise, Schalter und Steckdosen. Dazu kommen noch wichtige Punkte wie die Beleuchtung und Kommunikationsanlagen. „Generell empfehlen wir mindestens die Ausstattungsstufe 2, um den modernen Ansprüchen an Komfort und Flexibilität gerecht zu werden“, so Dr. Volker Biewendt. Darüber hinaus sollten Bauherren an leere Reserve-Installationsrohre denken. Damit bleibt die Ausstattung auch bei Umnutzungen flexibel, weil es jederzeit möglich ist, zusätzliche Leitungen oder Steckdosen zu legen.

Infomaterial der Initiative ELEKTRO+ hilft bei der Planung

Bauherren und Modernisierer, die ihre zukünftige Elektro-Ausstattung realistisch einschätzen und individuell gestalten wollen, erhalten auf der Website der Initiative ELEKTRO+ hilfreiche Informationen. Hier stehen unter anderem die Ausstattungswerte RAL-RG 678 zum kostenlosen Download bereit. Wertvolle Planungstipps liefert darüber hinaus die Broschüre „Raumplaner“, die auch eine gute Grundlage für die späteren Gespräche mit Architekt, Bauträger und Elektrofachmann bietet. Nähere Informationen unter www.elektro-plus.com.

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