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© Busch-Jaeger

Sicherheit der Elektroinstallation

Verfügbarkeit der Elektroinstallation

Das Auslösen von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen darf nicht zur Abschaltung der Beleuchtung, des Notrufsystems oder anderer elektrisch betriebener AAL-Hilfseinrichtungen führen (außer denen, die über Steckvorrichtungen angeschlossen sind). Darüber hinaus sollen Stromkreise so zugeordnet werden, dass bei Abschaltung im Fehlerfall oder bei notwendiger Abschaltung von Hand nur ein kleiner Teil der Elektroinstallation außer Betrieb gesetzt wird. So wird die notwendige hohe Verfügbarkeit der Elektroinstallation im AAL-Umfeld gewährleistet.

Der Fachhandwerker garantiert die Sicherheit der Elektroinstallation, @ ArGe Medien im ZVEH

Deshalb sollen:

  • Beleuchtungsstromkreise von den Steckdosenstromkreisen getrennt sein,
  • Steckdosenstromkreisen eigene Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen zugeordnet werden, vorzugsweise in der Kombination mit dem notwendigen Leitungsschutzschalter (FI/LS-Schalter),
  • hintereinandergeschaltete Schutzeinrichtungen (Überstrom-Schutzeinrichtungen, Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen) in geeigneter Weise selektiv arbeiten. Das heißt, nur die dem Fehler direkt vorgeschaltete Schutzeinrichtung schaltet ab.

Die diesbezüglichen Vorgaben der DIN 18015–1 sind hier zu beachten.

Steckdosen mit integrierter Fehlerstrom-Schutzeinrichtung können insbesondere bei Nachrüstung bestehender Anlagen die Sicherheit und Verfügbarkeit verbessern.

Zur Überbrückung von Stromausfall aufgrund des Abschaltens von Schutzeinrichtungen oder bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung sind Notstromversorgungen für elektrische Anlagen und Hilfseinrichtungen im privaten AAL- Umfeld nach VDI/VDE 6008–3 grundsätzlich nicht gefordert.

Allerdings müssen Hausnotrufgeräte so beschaffen sein, dass sie bei Stromausfall bzw. bei entladener Batterie einen Notruf absetzen können. Ferner müssen batteriebetriebene Hausnotrufgeräte bei niedrigem Ladestand automatisch eine Zustandsmeldung an den Pflegebedürftigen und an die Hausnotrufzentrale abgeben. 

Schutzkontaktsteckdose mit integriertem Schutzschalter, © Gira

Prinzipiell wird empfohlen, komplexe Notruf- und IT-Systeme über eine steckerfertige USV-Anlage (unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlage) zu betreiben, die bei plötzlich auftretendem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Versorgung so lange aufrecht erhält, dass Server und andere Komponenten heruntergefahren werden können; dies insbesondere, um mögliche Hardware-Schäden und Datenverluste zu vermeiden.

Sicherheit durch Überspannungsschutz

Um die Verfügbarkeit der Elektroinstallation zu erhöhen, ist ein koordiniertes Überspannungsschutzkonzept in der Planung zu berücksichtigen. Auch die im AAL-Bereich verwendeten Techniken sind störanfällig gegenüber Überspannungen und müssen gegen Schäden und Ausfall geschützt werden.

Die aktuelle Norm DIN VDE 0100–443 beschreibt den Einsatz und die Anwendungsbereiche von Überspannungsableitern. In dieser Norm ist auch der Einsatz von Überspannungsableitern Typ 2/3 in Wohngebäuden verbindlich festgelegt.

In Gebäuden mit einer installierten äußeren Blitzschutzanlage sind zusätzlich Überspannungsableiter Typ 1 einzusetzen.

Sicherheit durch Brandschutzschalter

Für zusätzliche Sicherheit sorgen Brandschutzschalter. Diese erkennen Fehlerlichtbögen, die häufige Ursache für das Entstehen eines Brandes in Elektroinstallationen sind. Grund hierfür können beispielsweise Nägel in Leitungen oder Quetschungen der Isolierung sein. Ebenfalls lose Kontakte in schlecht montierten Steckdosen und Schaltern oder ein Leitungsbruch sind gängige Fehlerquellen. Der Brandschutzschalter überwacht mit einem integrierten Messsystem kontinuierlich die angeschlossenen elektrischen Leitungen und die von ihnen versorgten Elektrogeräte auf entstehende Fehlerlichtbögen. Diese werden durch den Brandschutzschalter erfasst. Ein mit diesem mechanisch verbundener Leitungsschutzschalter (LS-Schalter) oder eine FI/LS-Schutzeinrichtung schalten den fehlerhaften Stromkreis innerhalb von Sekundenbruchteilen ab.

In Schlaf- und Aufenthaltsräumen, also dort wo eine Evakuierung, auch im AAL-Umfeld schwierig ist, ist ein Brandschutzschalter einzusetzen.

Brandschutzschalter, © Siemens

Sicherheit durch Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen gemäß den Landesbauordnungen der Bundesländer in definierten Räumen eingebaut werden. Sie sollten idealerweise miteinander vernetzt sein. Rauchwarnmelder sollen für eine in regelmäßigen Abständen notwendige Funktionsprüfung von unten bedienbar sein. Für die Installation von Rauchwarnmeldern ist DIN EN 14676 zu beachten.

Rauchwarnmelder dienen der Brandfrüherkennung. Sie sollen insbesondere schlafende Personen wecken, bevor diese durch das Einatmen von toxischen Brandgasen handlungsunfähig werden. Deshalb ist der Einsatz von Rauchwarnmeldern in Schlafräumen vorgeschrieben. Sollten Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gewarnt werden, ist es sinvoll, dass Rauchwarnmelder auch durch ein auffälliges optisches Signal die Gefahr anzeigen.

Das Vibrationskissen „rüttelt“ bei Brandgefahr aus dem Schlaf, © Bellman & Symfon

Die optischen Signalgeber sind jedoch nicht nur im Schlafzimmer, sondern auch an anderen Stellen der Wohnung, beispielsweise im Wohnbereich, in der Küche und im Sanitärbereich, zu verteilen. Eine andere Möglichkeit der Alarmierung von hör- und stark sehbehinderten Menschen ist die funkaktivierte Alarmierung durch Vibrationskissen, die die Person „aus dem Schlaf rüttelt“.

Sind die Rauchwarnmelder über Funk vernetzt, kann mit dem Funksignal auch ein visuelles Alarmsystem aktiviert werden, das sehr intensive Lichtblitze aussendet, die auch im Schlaf wahrgenommen werden. Die Aufschaltung der Rauchwarnmeldung auf ein Notrufsystem ist ebenfalls empfehlenswert.

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