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Eine Elektroauto-Ladestation, oder Wallbox, ist eine wichtige Investition für E-Autobesitzer, die eine zuverlässige, schnelle und sichere Lademöglichkeit für ihr Fahrzeug zu Hause wünschen. Damit der Traum vom effizienten Laden Wirklichkeit wird, teilt die Initiative Elektro+ wichtige Informationen, die Sie als Hausbesitzer bei der Anbringung einer Wallbox beachten sollten.
Planung und Beratung
Bevor Sie mit der Installation einer Wallbox beginnen, ist eine umfassende Planung essentiell. Nehmen Sie Kontakt mit einem qualifizierten Elektrofachbetrieb auf. Dieser kann, nach einer Bedarfsanalyse, die für Ihre Anforderungen passende Wallbox auswählen, alle nötigen Schritte in die Wege leiten und Sie zu aktuellen Fördermöglichkeiten beraten. Der Elektroinstallateur prüft, ob Ihre Hausinstallation und der Netzanschluss für die zusätzliche Belastung durch die Wallbox ausgelegt sind. Eventuell sind ein Netzanschlussupgrade oder kleine bauliche Maßnahmen notwendig. Nur die Installation durch einen Fachbetrieb vermeidet teure Nachrüstungen und gewährleistet die Einhaltung von gängigen Normen und lebenswichtigen Sicherheitsvorkehrungen.
Wahl des Installationsorts und Infrastruktur
Die Positionierung der Ladestation sollte sowohl praktisch als auch sicher sein. Vermeiden Sie lange Kabelwege und stellen Sie sicher, dass die Wallbox vor äußeren Einflüssen geschützt wird. Bedenken Sie dabei auch die Länge des Kabels am Elektrofahrzeug, um eine problemlose Reichweite zu gewährleisten. Es ist ratsam, auch zukünftige Anforderungen zu berücksichtigen. Möglicherweise möchten Sie später weitere Elektroautos laden oder Ihr System um erneuerbare Energiequellen wie Photovoltaik ergänzen. Eine vorausschauende Planung ist daher sinnvoll.
§ 14a EnWG SteuVe
Seit Beginn des Jahres müssen gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien (EnWG) neu installierte private Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW vom Netzbetreiber steuerbar sein. Das bedeutet für Sie, dass eine Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber ab sofort obligatorisch ist. Im Gegenzug entfällt die Genehmigungspflicht für 22 kW Wallboxen. Die Neuregelung erlaubt Netzbetreibern das temporäre Runterdimmen einer direkt steuerbaren Wallbox im Falle einer Netzüberlastung auf eine Leistung von 4,2 kW. Sollte die Wallbox die technischen Voraussetzungen für eine Dimmung auf 4,2 kW im Notfall nicht erfüllen, wird sogar eine Reduzierung auf 0 kW (0A) nunmehr für maximal zwei Stunden pro Tag möglich.
Wenn Sie diese Tipps berücksichtigen und die professionelle Beratung und Durchführung der Installation sicherstellen, können Sie als Hausbesitzer Ihre Wallbox bedenkenlos verwenden und leisten durch die Nutzung eines E-Autos einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.
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