Neubau-Mietwohnung: Welche elektrische Ausstattung sollte sie bieten?
Was ist gesetzlich vorgeschrieben, verbindlich oder empfohlen?
Wichtig zu wissen: Es gibt in Deutschland keine bundesweit einheitlich geltende Bauordnung für Mietwohnungen. Jedes Bundesland erstellt eigene Regelungen für den Bau und die Ausstattung, wobei meist ähnliche Grundprinzipien herrschen. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass die Elektroinstallation den zum Errichtungszeitpunkt geltenden Vorschriften, DIN VDE-Normen und Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber entsprechen muss.
Für spezifische Aspekte der Elektroinstallation gibt es bundesweit geltende Normen und Richtlinien, die zwar nicht gesetzlich bindend sind, aber als Orientierung für eine fachgerechte und zeitgemäße Ausstattung dienen:
- Die DIN 18015-2 legt Mindestanforderungen für die Elektroinstallation in Wohngebäuden fest.
- Die Richtlinie RAL-RG 678 des Deutschen Instituts für Gütesicherung gibt Empfehlungen für Standard- und Komfortausstattungen. Weiter unten können Sie die Broschüre mit Erklärungen und Informationen zu den einzelnen Ausstattungsstandards downloaden.
Modern bedeutet komfortabel und vor allem sicher
Sie möchten es in Ihrer zukünftigen Mietwohnung gemütlich, bequem und so angenehm wie möglich haben? Da gilt die Faustregel: Achten Sie darauf, dass generell lieber ein paar Anschlüsse mehr als zu wenig vorhanden sind. Vor allem ist eine Mindestausstattung der Elektroanlage entscheidend für Ihre Sicherheit, da sie das Risiko von Überlastungen und Kurzschlüssen minimiert, die beispielsweise zu Bränden führen können. Moderne Sicherheitsstandards, wie der Einbau von Fehlerstromschutzschaltern, gewährleisten einen effektiven Schutz vor elektrischen Schlägen und sorgen so für ein sicheres Wohnumfeld.
Ausgestattet für die Zukunft
Beachten Sie bei der Besichtigung, dass in allen Räumen ausreichend Steckdosen bzw. Anschlüsse für Elektrogeräte und Beleuchtung vorhanden sind. In der Küche beispielsweise ist es ratsam mindestens die Voraussetzung für den Anschluss von Kühlschrank, Geschirrspülmaschine, Dunstabzugshaube und Elektroherd zu bieten. Darüber hinaus sollte es Vorkehrungen für Waschmaschine und Wäschetrockner mit entsprechenden Wasser- und Stromanschlüssen geben, etwa im Keller oder in der Wohnung selbst. In Sachen Kommunikationstechnik sind Telefon- und Internetanschluss mit Breitbandverbindung, idealerweise Glasfaser, vorausgesetzt, sowie ein TV-Anschluss (Kabel oder Satellit), wobei Mieter seit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs selbst für ihren TV-Anschluss verantwortlich sind. Je nach Region und klimatischen Bedingungen kann eine Klimaanlage oder eine zentrale Lüftungsanlage sinnvoll sein. Verfügt die Wohnung über Balkon, Terrasse oder Loggia ist es auch hier wünschenswert genügend Steckdosen für Beleuchtung, Elektrogrill oder Fernseher zu haben. Falls ein Stellplatz vorhanden ist, sollte dieser für Elektroautos vorbereitet sein.
Der Vermieter ist zwar nicht verpflichtet, alle Geräte bereitzustellen, aber die notwendigen Anschlüsse sollten vorhanden sein. So können ein moderner Glasfaseranschluss oder die Möglichkeit für die Installation einer Ladestation fürs E-Auto die Attraktivität der Wohnung erheblich steigern. Auch das Bereitstellen von Optionen für Smart-Home-Technologien, wie intelligent vernetzte Lichtsysteme oder Heizungssteuerungen, machen eine moderne und komfortable Mietwohnung aus.
Kurzfassung RAL-RG 678 – Anforderungen an elektrische Anlagen in Wohngebäuden
Broschüre (PDF, 0.68 MB)
20. September 2024
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