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28. Oktober 2025

So wird Ihre Wärmepumpe steuerbar nach §14a EnWG

So wird Ihre Wärmepumpe steuerbar nach §14a EnWG
© Vaillant

Sie planen eine Wärmepumpe für Ihr Eigenheim oder haben bereits eine und stoßen auf Begriffe wie §14a EnWG, Steuerbarkeit und Smart Meter? Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Seit Januar 2024 gelten neue Regeln für Wärmepumpen – und die bringen Ihnen vor allem Vorteile. Entscheidend ist: Die richtige Elektroplanung von Anfang an macht den Unterschied. Wenn Zählerschrank, Leitungen und Steuerungstechnik von vornherein richtig geplant werden, funktioniert die Steuerbarkeit später reibungslos.

Was bedeutet §14a EnWG?

Der Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes regelt, wie stromintensive Geräte ans Netz angeschlossen werden. Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Leistung müssen seit 2024 steuerbar sein. Das heißt: Ihr Netzbetreiber kann in Ausnahmefällen die Leistung vorübergehend drosseln, wenn das Stromnetz überlastet ist. Das klingt erst mal nach Einschränkung. Tatsächlich passiert so eine Drosselung aber nur im absoluten Notfall – und selbst dann bleiben mindestens 4,2 kW verfügbar. Das reicht zum Heizen locker aus, Ihr Wohnkomfort bleibt also erhalten. Ihr normaler Haushaltsstrom ist davon gar nicht betroffen.

Die Vorteile für Sie

Erstens: Netzbetreiber können den Anschluss Ihrer Wärmepumpe nicht mehr ablehnen oder verzögern – Sie haben sozusagen eine „Anschlussgarantie“. Zweitens: Sie zahlen deutlich reduzierte Netzentgelte. Dabei können Sie zwischen verschiedenen Vergütungsmodellen wählen:

Modul 1: Pauschale Jahresgutschrift. Bei der Inbetriebnahme einer Wärmepumpe wird vom Netzbetreiber dem Stromlieferanten automatisch das Modul 1 mitgeteilt. Es ist einfach und braucht keinen zusätzlichen Zähler. Die pauschale Jahresgutschrift liegt je nach Netzgebiet und -betreiber zwischen rund 110 und 190 Euro brutto pro Jahr.

Modul 2: Prozentuale Reduzierung. Der Wechsel in das Modul 2 muss durch den Hausbesitzer beim Stromlieferanten beauftragt werden. Die prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 Prozent lohnt sich bei höherem Verbrauch, erfordert aber einen separaten Zähler.

Modul 3: Zusätzlich kann seit 01.04.2025 das Modul 3 in Kombination mit Modul 1 gewählt werden. Es beinhaltet neben dem pauschalen Rabatt aus Modul 1 in Verbindung mit einem Smart Meter (intelligenter Stromzähler) variable Netzentgelte und damit weitere Sparmöglichkeiten. 

Die genauen Konditionen können je nach Netzbetreiber variieren. Welches Modell sich für Sie lohnt, hängt von Ihrem Verbrauch und Ihrer Zählerausstattung ab.

Was heißt das für Ihre Elektroplanung?

Moderne Wärmepumpen ab 2024 sind bereits §14a-konform. Wichtig ist aber, dass Ihre Elektrofachkraft bei der Installation ausreichend Platz im Zählerschrank einplant: Es werden ein Smart Meter und eine Steuerbox (empfängt Signale vom Netzbetreiber) benötigt. Außerdem braucht es Steuerleitungen als Verbindung zwischen Zähler und Wärmepumpe. Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt normalerweise Ihr Installateur. Das ist verpflichtend und sollte vor der Inbetriebnahme passieren. Die gute Nachricht: Sie profitieren von den reduzierten Netzentgelten bereits ab der Anmeldung – auch wenn das Smart Meter noch nicht installiert ist.

Ihre Wärmepumpe ist älter?

Haben Sie Ihre Wärmepumpe vor 2024 eingebaut? Dann gilt Bestandsschutz – Sie müssen nichts tun. Sie können sich aber freiwillig anmelden, um ebenfalls von den günstigeren Netzentgelten zu profitieren. Eine Rückkehr zur alten Regelung ist dann allerdings nicht mehr möglich.

Der erste Schritt zur steuerbaren Wärmepumpe

Die Steuerbarkeit nach §14a ist weniger Pflicht als Chance: schnellerer Anschluss, geringere Kosten, stabiles Netz. Sprechen Sie frühzeitig mit einer Elektrofachkraft über die technischen Anforderungen. So wird Ihre Wärmepumpe nicht nur §14a-konform, sondern auch zukunftssicher.

Wärmepumpe §14a EnWG elektroplanung Zählerschrank

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Erstinformation zu Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

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Erstinformation zu Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Broschüre (PDF, 0.61 MB)

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