Infrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen
Elektrofahrzeuge
Ein Elektrofahrzeug ist ein Verkehrsmittel, das für die Benutzung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen oder für Fernverkehrsstraßen zugelassen ist und von einem Elektromotor angetrieben wird. Der Elektromotor bezieht seinen Strom aus einer aufladbaren Speicherbatterie. Die Aufladung erfolgt über geeignete Ladeeinrichtungen im öffentlichen oder privaten Raum.
Elektrofahrzeuge können sein:
- Elektrofahrräder (Pedelecs und E-Bikes)
- Elektromotorroller (E-Roller oder E-Scooter)
- PKW mit Hybridantrieb (Kombination Elektromotor/Verbrennungsmotor)
- PKW mit rein elektrischem Antrieb
- Elektrobusse
- elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge (LKW oder Transporter)
Je nach Art des Fahrzeugs werden die zugehörigen Ladeeinrichtungen klassifiziert nach Ladeleistung bzw. Ladestrom. Die Herstellerangaben zu den Ladeströmen und -zeiten sowie die hierfür geeigneten Ladebetriebsarten der Elektrofahrzeuge sind zu beachten. Grundsätzlich verkürzt sich die Ladezeit, wenn eine höhere Ladeleistung bereitgestellt wird. Diese Informationsbroschüre bezieht sich primär auf die Ladeinfrastruktur (Battery Electric Vehicle, BEV) von PKW mit rein elektrischem Antrieb bzw. PKW mit Hybridantrieb und einer Ladeschnittstelle (Plug-in Hybrid Electric Vehicle, PHEV).
Die Elektroinstallation zur Versorgung einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge ist für die vorgesehene oder notwendige Ladebetriebsart zu bemessen. Werden mehrere Ladeeinrichtungen oder Ladepunkte aus einer Elektroinstallation versorgt, ist bei gleichzeitiger Nutzung der Gleichzeitigkeitsfaktor 1 zu berücksichtigen oder ein Auflademanagement zu betreiben.
Ladepunkte und Ladeeinrichtungen
Ein Ladepunkt ist die Stelle der Ladeeinrichtung, an der ein einzelnes Elektrofahrzeug angeschlossen wird.
Elektrofahrzeuge können geladen werden an:
- Steckdosen in der festen Installation, die unter Berücksichtigung ihrer Dauerstrombelastbarkeit für das Laden von Fahrzeugen geeignet und vorgesehen sind
- Ladesäulen sowie Wandboxen (Wallboxen) zur Installation in Garagen, Carports oder an Stellplätzen, die einen oder mehrere Ladepunkte versorgen können
Neben der Ladung an Ladeeinrichtungen besteht die Möglichkeit, das Elektrofahrzeug an einer Steckdose zu laden. Bei einem Elektro-PKW spricht man hierbei von einer „Notladung“. Die Anwendungsgrenzen über die Ladebetriebsarten werden im folgenden Abschnitt beschrieben.
Mit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) wird das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundlegend reformiert. Ein Schwerpunkt dieser Reform ist, dass Wohnungseigentümer und Mieter im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ihnen auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden.
Ladebetriebsarten
Folgende Ladebetriebsarten mit Wechselstrom (AC) sind in der DIN EN 61851–1 (VDE 0122–1) definiert.
Ladebetriebsart 1:
Diese Ladebetriebsart beschreibt das Laden mit Wechselstrom an einer
landesüblichen Haushaltssteckdose („Schutzkontaktsteckdose“) oder einer
ein- bzw. dreiphasigen Industriesteckdose (z. B. „CEE-Steckdose“) ohne
Kommunikation zwischen Fahrzeug und Infrastruktur. Sie wird
üblicherweise von Herstellern von zweirädrigen Fahrzeugen unterstützt,
da für diese Ladebetriebsart das Vorhandensein einer
FehlerstromSchutzeinrichtung (FI-Schutzschalter) in der Infrastruktur
zwingend erforderlich ist. Dies kann insbesondere bei
Bestandsinstallationen nicht immer gewährleistet werden.
Ladebetriebsart 2:
Wie auch bei der Ladebetriebsart 1 können Haushaltssteckdosen oder
Industriesteckdosen mit Wechselstrom genutzt werden. Im Unterschied zur
vorherigen Betriebsart befindet sich in dem Ladekabel des Fahrzeugs eine
Steuer- und Schutzeinrichtung („In-Cable Control and Protection Device“
– IC-CPD). Diese übernimmt den Schutz vor elektrischem Schlag bei
Isolationsfehlern. Über ein Pilotsignal erfolgt ein
Informationsaustausch und eine Überwachung der Schutzleiterverbindung
zwischen der IC-CPD und dem Fahrzeug. Bei Neuinstallationen, Änderungen
und Erweiterungen elektrischer Anlagen ist das Vorhandensein einer
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung in der Infrastruktur zwingend
erforderlich. Dies ist beim Bereitstellen von Ladepunkten für diese
Ladebetriebsart zu berücksichtigen.
Hinweis
Das technische Regelwerk (VDE-AR-N 4100) und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber lassen für den einphasigen Betrieb nur einen maximalen Ladestrom von 20 A (4,6 kW) zu. Diese Leistungsgrenze dient dem Schutz vor Unsymmetrie und entspricht in Deutschland dem aktuellen Stand der Technik.
Ladebetriebsart 3:
Die Ladebetriebsart 3 wird für das ein- bzw. dreiphasige Laden mit Wechselstrom bei fest installierten Ladestationen genutzt. Die Sicherheitsfunktionalität inklusive FehlerstromSchutzeinrichtung ist in der Gesamtinstallation integriert, sodass nur ein Ladekabel mit zweckgebundenem Stecker auf der Infrastrukturseite notwendig ist. Oft ist auch ein fest an der Ladestation angeschlossenes Ladekabel mit entsprechender Fahrzeugkupplung vorhanden. Die Kommunikation zwischen Infrastruktur und Fahrzeug erfolgt über das Ladekabel. Bei dieser Ladebetriebsart werden bei Verwendung des Typ 2 Steckers die Steckverbindungen auf beiden Seiten des Ladekabels verriegelt.
Ladebetriebsart 4:
Ladebetriebsart 4 ist für das Laden mit Gleichstrom (DC-Laden) an fest installierten Ladestationen vorgesehen. Das Ladekabel ist immer fest an den Ladestationen angeschlossen. Im Gegensatz zu den anderen Ladebetriebsarten ist hier das Ladegerät, welches auch die Sicherheitsfunktionalitäten umfasst, in der Ladestation integriert. Die Kommunikation zwischen Ladestation und Fahrzeug erfolgt über das Ladekabel. Darüber hinaus erfolgt die Verriegelung der Steckverbindungen.
Diese Rubrik bezieht sich im Wesentlichen auf die Ladebetriebsarten 2 und 3. Im Fokus steht dabei das sichere Laden von „Battery Electric Vehicles“ (BEV) und „Plug-in Hybrid Electric Vehicles“ (PHEV).
Ladestromkreise
Der Ladestromkreis für ein Elektrofahrzeug ist ein Endstromkreis, der keine Anschlussstellen für weitere elektrische Verbrauchsgeräte enthalten darf. Die Bemessungsdaten für diese Stromkreise können der Tabelle entnommen werden.
Ladezeiten
Die Zeit zum Aufladen eines Elektrofahrzeuges ist abhängig von der verfügbaren Leistung an der Ladestation, der Speicherkapazität der Batterie im Fahrzeug sowie der maximalen Leistung des im Fahrzeug eingesetzten Gleichrichters. Man unterscheidet zwischen Wechselstrom- und Gleichstromladung.
Eine Schutzkontaktsteckdose (230 V, 16 A) ist grundsätzlich zur Ladung von zwei- und vierrädrigen Elektrofahrzeugen geeignet. Der Ladevorgang nimmt allerdings sehr viel Zeit in Anspruch. Da die Steckdose außerdem nicht für den Dauerbetrieb von 16 A ausgelegt ist, muss die Ladung gedrosselt erfolgen (Ladebetriebsart 1). Ein Ladevorgang kann somit ca. 15 Stunden bei Kurzstreckenfahrzeugen (Bsp.: 41 kWh) dauern, bei Modellen für Langstrecken mit hoher Batteriekapazität (Bsp.: 95 kWh) mit etwa 34,4 Stunden sogar deutlich länger. Bei Ladebetriebsart 3 sinkt die Ladezeit deutlich.
Art der Ladeeinrichtung |
Art des Ladestromkreises |
Ladebetriebsart nach DIN EN 61851 |
typischer Ladestrom |
typische Ladeleistung |
Anwendungen |
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IC-CPD | 1-phasig, 230 V oder 3-phasig, 400 V | 2 | bis 32 A | bis 11 kW | Laden von Autos mit Elektroantrieb möglich. Als dauerhafte Anwendung nicht empfohlen. |
Wallbox | 1- und 3phasig, 400 V | 3 | bis 32 A | bis 22 kW | Als sicheres und intelligentes Laden von allen Elektrofahrzeugen empfohlen. Dauerhafte Anwendung möglich. |
Tabelle: Arten von Ladestromkreisen und deren Bemessungsdaten