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Fazit

Für die Beantwortung dieser Frage sind zunächst das Errichtungsdatum der elektrischen Anlage sowie die Kenntnis der damals gültigen Errichtungsbestimmungen notwendig. Sodann sollten normativ geforderte Anpassungen und deren Fristen bekannt sein. Schließlich soll eine sicherheitstechnische Beurteilung durch einen Elektrofachbetrieb die Frage beantworten, ob überhaupt Bestandsschutz geltend gemacht werden kann. Dabei ist unbedingt die Lebensdauer der elektrischen Anlage oder des elektrischen Betriebsmittels zu berücksichtigen. Für den Fall, dass Bestandsschutz festgestellt wird, ist zu klären, ob aus anderen Gründen Anpassungen der elektrischen Anlage an die heutigen Erfordernisse notwendig sind.

Grundsätzlich gilt jedoch:

Sicherheit, Zuverlässigkeit und Gebrauchsnutzen der elektrischen Anlage haben immer Vorrang vor Bestandsschutz!

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