Menü

© Hager

Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Arbeiten an elektrischen Anlagen werden im Allgemeinen auf der Basis eines Werkvertrages erbracht. Der Auftragnehmer schuldet hierbei dem Auftraggeber eine mangelfreie Leistung. Die Mangelfreiheit ist dann gegeben, wenn die elektrische Anlage gemäß den Vereinbarungen funktionstüchtig ist und nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden nach allgemeiner Auffassung in den einschlägigen DIN VDE-Normen abgebildet.

Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist gesetzlich festgelegt, dass Energieanlagen technisch sicher zu errichten und zu betreiben sind. Dazu fordert das EnWG, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind (vgl. § 49 Absatz 1 EnWG).

Das Einhalten der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei der Ausführung der Arbeiten an elektrischen Anlagen die Regeln des VDE Verband Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. niedergelegt im DIN VDE-Normenwerk eingehalten und dokumentiert wurden. Wendet der Errichter der elektrischen Anlage diese Regeln bei Erweiterungen und Modernisierungen richtig an, so ist er im Schadensfall vom Vorwurf der Fahrlässigkeit befreit. Das heißt, der Geschädigte hat nachzuweisen, dass die Regeln des VDE nicht oder nicht richtig angewendet wurden.

Gesetzliche Regelung

Zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sagt das „Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG)“ folgendes aus:

§ 49 Anforderungen an Energieanlagen 
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von 
1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
2. Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. eingehalten worden sind.

Aufgrund der bei Werkverträgen grundsätzlich bestehenden Vertragsfreiheit, könnte bei der Ausführung elektrischer Anlagen auch eine Abweichung von den Regeln des VDE vereinbart werden. Da jedoch die technische Sicherheit einer elektrischen Anlage bei der Errichtung gefordert wird, muss der Errichter dann eine zumindest den Regeln des VDE gleichwertige technische Lösung anbieten. Im Schadensfall kehrt sich nun die Beweislast um. Der Errichter hat den Beweis zu erbringen, dass die von ihm gewählte Lösung sicherheitstechnisch gleichwertig ist der allgemein anerkannten Regel der Technik.

Im Zuge der Änderung, Erweiterung, Modernisierung oder Instandhaltung elektrischer Anlagen stellt sich diesbezüglich auch immer wieder die Frage an der Schnittstelle zwischen neuem und altem Anlageteil: Muss auch der bereits bestehende und weiterhin bestehende Anlagenteil auf möglicherweise neue sicherheitstechnische Maßnahmen angepasst werden? Hier wird dann häufig der Begriff des „Bestandsschutzes“ gebraucht, um diese Anpassungen und nicht geplante Anlagenerneuerungen zu umgehen.

Es besteht Lebensgefahr – Bestandsschutz darf hier nicht geltend gemacht werden. © ELEKTRO+

Der Begriff „Bestandsschutz“

In den einschlägigen DIN VDE-Normen, z.B. in DIN VDE 0100–200 oder im „Internationalen Elektrotechnischen Wörterbuch (IEV)“ ist der Begriff nicht definiert. Der Begriff „Bestandsschutz“ stammt aus dem öffentlichen Recht, insbesondere aus dem öffentlichen Baurecht, und beschreibt den Umstand, nach dem eine Genehmigung in ihrer ursprünglichen Form weiter gilt, obwohl neuere Gesetze schärfere Anforderungen stellen und aktuell zur Erlangung einer gleichen Genehmigung diese schärferen Anforderungen zu erfüllen wären.

Begriffe

Maßnahmen zur Modernisierung einer elektrischen Anlage sind solche, die der Verbesserung ihres Zustandes dienen. Verbesserung bedeutet in diesem Zusammenhang die nachhaltige Erhöhung ihres Gebrauchswertes. Dieses ist beispielsweise gegeben, wenn durch diese Maßnahme ein höherer Komfort oder auch ein höheres Sicherheitsniveau, z.B. durch zusätzliche Stromkreise, erreicht wird.

Die Erweiterung einer elektrischen Anlage liegt vor, wenn zur vorhandenen Anlage ein Anlagenteil, also ein Stromkreis oder auch nur eine Steckdose ergänzt wird. Der bestehende Anlagenteil wird dadurch nicht verändert.

Von der Änderung einer elektrischen Anlage kann dann gesprochen werden, wenn mehr oder weniger umfangreiche Maßnahmen umgesetzt werden, beispielsweise das Versetzen einer Steckdose im Zuge von baulichen Veränderungen. Die Änderung einer bestehenden elektrischen Anlage muss jedoch keine Modernisierung sein, insbesondere dann nicht, wenn eine Verbesserung des Zustandes nicht vorgenommen wird (siehe oben).

Dieser Sachverhalt lässt sich auf bestehende elektrische Anlagen jedoch nur bedingt übertragen. Maßnahmen an bestehenden Elektroinstallationen, z. B. Modernisierungen, Erweiterungen und Änderungen (siehe oben) müssen nach den gültigen allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Der bestehende Teil der Elektroinstallation kann unter Umständen unverändert weiter genutzt werden. Hierfür sind jedoch alle nachfolgend genannten Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die bestehende elektrische Anlage muss den zum Zeitpunkt ihres Errichtens gültigen DIN VDE-Normen entsprochen haben und diesen noch entsprechen.
  • Folgenormen oder andere Regelwerke haben eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik nicht gefordert.
  • Die bestehende elektrische Anlage wird unter den zum Zeitpunkt der Errichtung bestehenden Betriebs- und Umgebungsbedingungen, für die sie ausgelegt war, weiterhin betrieben.
  • Mängel bestehen nicht, die Gefahr für Leib und Leben sowie für Sachen bedeuten.

Im Zweifelsfall gilt: Anpassung geht vor Bestandsschutz. Noch ein Hinweis: Für eine elektrische Anlage, die am Ende ihrer Lebensdauer angekommen ist (Betriebszeit üblicherweise 40 Jahre), kann der Bestandsschutz grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden.

ELEKTRO+ Newsletter

Möchten Sie regelmäßig kostenlose Informationen rund um die Elektroinstallation per E-Mail erhalten?

Jetzt abonnieren

E-Handwerk Fachbetriebs­suche

Alle Fachbetriebe in einer Suche vereint! Suchen Sie jetzt einen qualifizierten Innungsfachbetrieb in Ihrer Nähe.

Jetzt suchen