Menü

© ABB

Anforderungen an Zählerschränke

  • Zählerschränke müssen in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen nach DIN 18012 in Hausanschlussnischen, auf Hausanschlusswänden sowie in hierfür geeigneten Hausanschlussräumen untergebracht werden.
  • In Treppenräumen sind Zählerplätze in Nischen nach DIN 18013 anzuordnen. Dabei ist die Einhaltung der erforderlichen Rettungswegbreite zu beachten. Die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung und die Leitungsanlagen-Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes sind dabei zu berücksichtigen.
  • Zählerschränke dürfen nicht in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, auf Dachböden ohne festen Treppenaufgang, in Wohnräumen, Küchen, Toiletten sowie in Bade-, Dusch- und Waschräumen eingebaut werden (siehe auch DIN 18015 Teil 1).
  • Zählerschränke dürfen zudem nicht in Räumen installiert werden, deren Temperatur dauernd (nach DIN 18012 mehr als eine Stunde) 30 °C übersteigt sowie in feuer- oder explosionsgefährdeten und hochwassergefährdeten Bereichen. Dies gilt auch bei nachträglichen Nutzungsänderungen von Räumen.
  • Zählerschränke sind zentral, möglichst nah am Hausanschlusskasten, anzuordnen. In Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist auch eine dezentrale Anordnung zusammengefasster Zählerschrankgruppen möglich.
  • Zählerplätze müssen frei zugänglich und sicher bedienbar sein.
  • Für Zählerschränke ist mindestens die Schutzart IP31 nach DIN VDE0603–1 einzuhalten. Ist die Schutzart nach DIN VDE 0470 Teil 1 höher (IP44 oder IP54), ist dies umso besser.
Anordnung Zählerschrank im Technikraum
Anordnung Zählerschrank im Technikraum
  • 1 Größe des Technikraums
    • Länge: mind. 2,0 m
    • Höhe: mind. 2,0 m
    • Breite mind. 1,5 m bei Belegung einer Wand
    • Mind.1,8 m bei Belegung gegenüberliegender Wände
  • 2 Anbringung Zählerschrank
    • Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte der Mess- und Steuereinrichtung muss mindestens 0,80 m und darf maximal 1,80 m betragen.
  • 3 Arbeits -und Bedienbereich
    • Breite: Zählerschrank-Breite, jedoch mindestens 1,00 m
    • Tiefe: mindestens 1,20 m
    • Höhe: durchgängig mindestens 2,00 m

Verteilung in Wohngebäuden

Zähler und Stromkreisverteiler befinden sich in Einfamilienhäusern in der Regel im Zählerschrank in gemeinsamer Umhüllung. Bei Wohngebäuden, die sich über mehrere Etagen erstre cken, sind mindestens zwei Stromkreisverteiler vorzusehen. In diesem Fall kann die Größe des oder der zusätzlichen Stromkreisverteiler nutzungsgerecht angepasst werden, wobei für zusätzliche Stromkreisverteiler die Mindestgröße von zwei Reihen nicht unterschritten werden darf. Diese separaten Stromkreisverteiler (Unterverteiler) sollten dann in der Nähe eines Belastungsschwerpunktes, z. B. im Erdgeschoss in der Nähe von Küche oder Wohnzimmer installiert werden. Es erfolgt dann eine Verbindung vom Zählerschrank im Technikraum zur Unterverteilung in der Wohnung.

Eine zentrale Zähleranordnung, zum Beispiel im Technikraum oder einem besonderen Zählerraum, erleichtert im Mehrfamilienhaus das Ablesen und hat den Vorteil, dass die Hauptleitungen relativ kurz bleiben. Gemäß DIN 18015 Teil 2 sind Stromkreisverteiler in Mehrraumwohnungen mindestens 4-reihig, bei Einraumwohnungen mindestens 3-reihig auszuführen. Erstrecken sich abgeschlossene Wohnungen über mehrere Etagen, sind mindestens zwei Stromkreisverteiler vorzusehen.

Verteilung in Wohngebäuden

Wichtig

Um für spätere Änderungen und/oder Erweiterungen gerüstet zu sein, empfiehlt die Norm eine Platzreserve von 20 Prozent. Diese Vorgabe gilt sowohl für Ein- als auch für Mehrfamilienhäuser.

ELEKTRO+ Newsletter

Möchten Sie regelmäßig kostenlose Informationen rund um die Elektroinstallation per E-Mail erhalten?

Jetzt abonnieren

E-Handwerk Fachbetriebs­suche

Alle Fachbetriebe in einer Suche vereint! Suchen Sie jetzt einen qualifizierten Innungsfachbetrieb in Ihrer Nähe.

Jetzt suchen