Begriffserklärung
Netzanschluss und Standardnetzanschlüsse
Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung im Hausanschlusskasten. Netzanschlüsse werden durch den Netzbetreiber hergestellt und stehen in seinem Eigentum. Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet.
Standardnetzanschlüsse sind Netzanschlüsse, die in ihrer Ausprägung häufig Anwendung finden und oft als pauschale Leistungs- und Längenbauweisen zu Pauschalpreisen angeboten werden, so z. B.
- Netzanschluss 3 x 100 A bis 10 m Länge oder
- Netzanschluss 3 x 250 A bis 30 m Länge.
Standardnetzanschlüsse fallen unter die Veröffentlichungspflicht der Netzbetreiber und sind in Preisblättern auf deren Internetseiten einzusehen.
Montageort für Anschlusseinrichtungen im Gebäude
Nach dem aktuellen Stand der Technik sind nur nachfolgend aufgeführte
Montageorte für Anschlusseinrichtungen in Gebäuden zulässig:
Hausanschlussnische
Die Größe der Hausanschlussnische wird bestimmt durch das Rohbau-Richtmaß der Öffnung einer nach DIN standardisierten Wohnungstür mit einer Breite von 875 mm und einer Höhe von 2.175 mm. Das Richtmaß für die Tiefe muss mindestens 250 mm betragen. Die Hausanschlussnische beansprucht somit keinen zusätzlichen Platz, da sie in eine Wand eines nicht unterkellerten Einfamilienhauses eingebaut wird. Sie muss mit einer abschließbaren Tür versehen werden. Die Anschluss- und Betriebseinrichtungen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation sind in der Hausanschlussnische so anzuordnen, dass eine problemlose Unterbringung sowie der Betrieb aller Anschlüsse ohne gegenseitige Beeinflussung gegeben sind. Die Hausanschlussnische erfordert eine spezielle und sehr genaue Anordnung der Schutzrohre für die Versorgungsleitungen und der Hauseinführung. Daher ist eine Abstimmung der Gewerke schon in der Planungsphase zwingend notwendig.
Hausanschlusswand
Ein Raum mit Hausanschlusswand muss über allgemein zugängliche Räume, z. B. den Treppenraum, den Kellergang oder auch direkt von außen erreichbar sein. Die Hausanschlusswand muss in Verbindung mit der Außenwand stehen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden. Die Länge einer Hausanschlusswand ist abhängig von der Anzahl der vorgesehenen Anschlüsse, der Anzahl der zu versorgenden Kundenanlagen und von der Art und Größe zusätzlich an der Hausanschlusswand unterzubringender Betriebseinrichtungen, z. B. Zählerplätze. Der Mindestplatzbedarf ist mit dem örtlichen Netzbetreiber bzw. dem Versorgungsunternehmen (Messstellenbetreiber) abzustimmen.
Hausanschlussraum
Der Hausanschlussraum muss wie die Hausanschlusswand über allgemein zugängliche Räume oder auch direkt von außen erreichbar sein. Er darf nicht als Durchgang zu weiteren Räumen dienen und muss an der Gebäudeaußenwand liegen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden. Die Maße des Hausanschlussraums sind abhängig von der Anzahl der vorgesehenen Anschlüsse für die Ver- und Entsorgung, von der Anzahl der zu versorgenden Kundenanlagen und von der Art und Größe zusätzlich im Hausanschlussraum unterzubringender Betriebseinrichtungen, z. B. Zählerplätze. Der Hausanschlussraum muss mindestens 2,0 m lang und 2,1 m hoch sein. Die Breite muss mindestens 1,5 m bei Belegung nur einer Wand und mindestens 1,8 m bei Belegung gegenüberliegender Wände betragen.
Gebäudeeinführung
Die Art der Einführung von Hausanschlussleitungen (Kernbohrung, Schutz-, Futter- bzw. Mantelrohr usw.) ist mit dem jeweiligen Netzbetreiber/Versorgungsunternehmen abzustimmen. Bei unterirdischem Anschluss von Gebäuden ist insbesondere bei Verwendung von Schutz-, Futter- bzw. Mantelrohren die Abdichtung der Rohre zur Wand sicher herzustellen. Die Hauseinführung ist gas- und wasserdicht und gegebenenfalls druckwasserdicht herzustellen.
Eine Abstimmung gewerkeübergreifender Arbeiten bei der Verlegung und Abdichtung der Schutzrohre sollte frühzeitig bei der Planung berücksichtigt werden.
Tipp
Weitere Informationen zur Gebäudeeinführung finden Sie beim Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e. V.
Hauptleitung
Die Verbindungsleitung zwischen der Übergabestelle des Netzbetreibers (Hausanschlusskasten) und den Anschlussstellen im Zählerschrank im netzseitigen Anschlussraum wird als Hauptleitung bezeichnet.
In der DIN 18015–1 werden dem Planer und/oder Errichter Mindestanforderungen zur Dimensionierung der Hauptleitung genannt:
- Drei Außenleiter und Neutralleiter
- Strombelastbarkeit mind. 63A
- Aderquerschnitt mind. 10 qmm (Cu)
- Spannungsfall auf der Hauptleitung – max. 0,5 %
Für die Auslegung der Hauptleitung sind die angeschlossenen Verbraucher zu berücksichtigen. Wichtig sind vor allem Verbraucher, die über den haushaltsüblichen Belastungen liegen. Das sind Dauerstromanwendungen wie z. B. Nachtspeicherheizungen, Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) oder auch die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.
Zählerplatz
Befinden sich Hausanschluss und Zähleranlage im Gebäude, führt die Hauptleitung von der Hausanschlusssicherung im Hausanschlusskasten zum Zählerschrank. Noch vor den darin montierten Zählern ist die erste laienbedienbare Schutzeinrichtung angeordnet. Sie ist einem Zähler zugeordnet und begrenzt den maximalen Betriebsstrom der zugehörigen Kundenanlage.
Die Zähler können heute als moderne Messeinrichtung (mME) oder als intelligentes Messsystem (iMSys) ausgeführt werden. Im Gegensatz zur mME ermöglicht das iMSys eine Fernauslesung der Verbrauchsdaten durch den Messstellenbetreiber. Hierfür ist neben der Messeinrichtung auch ein sogenanntes Smart Meter-Gateway (SMG) notwendig.
Die notwendige Anzahl und die Auslegung der Zählerplätze hängen von den elektrischen Anlagen im Gebäude ab. Dabei ist zwischen haushaltsüblichen Lasten (nach DIN 18015–1) und Dauerlasten (z. B. Elektromobilität) zu unterscheiden. Daneben können auch Vorgaben aus Verordnungen die Anzahl der Zählerplätze beeinflussen (§ 14a EnWG, § 40 EnWG).
- 1Zählerfeld
Ein Zählerfeld besteht aus einem netzseitigen Anschlussraum (NAR) mit Hauptleitungsschutzschalter und Überspannungs-Schutzeinrichtung. Oberhalb davon befinden sich die einzelnen Zählerplätze. Darüber sitzt der Raum für Zusatzanwendungen (RfZ), welcher zum Beispiel das Smart Meter-Gateway (SMG) aufnehmen kann. Nach oben abgeschlossen wird das Zählerfeld durch den anlagenseitigen Anschlussraum (AAR). - 2Verteilerfeld
Das Verteilerfeld kann aus zwei Komponenten bestehen – dem sogenannten Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) und dem eigentlichen Verteilerbereich. Der APZ beinhaltet die Kommunikationsanbindung zur Übertragung der Verbrauchsdaten und Fernsteuerbefehle. Das Verteilerfeld nimmt die Schalt- und Schutzeinrichtungen für die elektrische Anlage auf. - 3Multimediafeld
Im Multimediafeld sind die Komponenten für die Informations- und Datentechnik untergebracht.