Erdungsanlagen (Fundamenterder)
Grundvoraussetzung für eine sichere Elektroanlage ist das Erdungssystem einer Elektroinstallation. Deshalb verlangen die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Energieversorger sowie die DIN 18015-1 den Einbau einer Erdungsanlage in Neubauten. Zusätzlich kann eine Erdungsanalage auch Erdungsaufgaben für Kommunikations-, Antennen- und Blitzschutzanlagen übernehmen. Die Ausführung einer Erdungsanlage regelt die im Juni 2023 überarbeitete DIN 18014. Anwendungsbeginn ist der 1.6.2023 mit einer Übergangsfrist von einem Jahr bis zum 1.6.2024.
Das Merkblatt der HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V. ist fertiggestellt und steht zum Download bereit. Eine umfassende Broschüre mit den inhaltlichen Neuerungen wird zurzeit erarbeitet. Eine Veröffentlichung erfolgt zeitnah.
Empfohlener externer Inhalt
Hier finden Sie externe Inhalte, die den Artikel ergänzen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. Mit der Anzeige externer Inhalte werden personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.