Der Fundamenterder
Grundvoraussetzung für eine sichere Elektroanlage ist das Erdungssystem einer Elektroinstallation. Deshalb verlangen auch die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Energieversorger sowie die DIN 18015-1 den Einbau eines Fundamenterders in Neubauten.
Zusätzlich kann der Fundamenterder auch Erdungsaufgaben für Kommunikations-, Anntennen- und Blitzschutzanlagen übernehmen.
Ausführung
Die Ausführung des Fundamenterders regelt DIN 18014. Er ist als geschlossener Ring in die Außenfundamente des Gebäudes einzubringen. Bei Fundamentplatten ist der Fundamenterder im Bereich der Außenmauern als geschlossener Ring zu verlegen. Der Fundamenterder muss in der Bodenplatte so installiert werden, dass er allseitig von Beton umschlossen ist. Dadurch ist er gegen Korrosion geschützt und hat dann eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer.
Anschlussteile
Die Anschlussteile ermöglichen es, Anschlüsse an den Fundamenterder vorzunehmen. Hierzu zählen Anschlussfahnen und Anschlussplatten (Erdungsfestpunkte). Die Anschlussfahne des Fundamenterders ist an der Hausanschlusswand oder -nische herauszuführen. Die Länge der Anschlussfahne soll ab Eintrittsstelle in den Raum mindestens 1,5 m betragen. Bei betonierten Wänden eignet sich am besten ein Erdungsfestpunkt, der als Anschlussplatte in die Wand eingegossen wird, für die Verbindung des Fundamenterders zur elektrischen Anlage.
Zuständigkeit
Der Fundamenterder ist Bestandteil der Elektroanlage. Bauherr oder Architekt haben das Verlegen zu veranlassen. Bereits bei der Ausschreibung der Rohbauarbeiten muss der Fundamenterder berücksichtigt werden. Das Errichten des Fundamenterders hat durch eine Elektro-, Blitzschutzfachkraft oder durch eine Baufachkraft unter Aufsicht einer Elektro- oder Blitzschutzfachkraft zu erfolgen.