Fundamenterder
Allgemeines
Der Fundamenterder ist Bestandteil der elektrischen Anlage und erfüllt wesentliche Sicherheitsfunktionen. Er verbindet einen Punkt der elektrischen Anlage mit Erde und stellt gleichzeitig in der von ihm umspannten Fläche einen Potentialausgleich her. Seine Errichtung und Prüfung erfolgt deshalb durch eine Elektro- oder durch eine Blitzschutzfachkraft oder unter deren Aufsicht. Der Anschluss des Fundamenterders an die elektrische Anlage darf nur durch einen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden, der für die Errichtung elektrischer Anlagen bei einem Netzbetreiber eingetragenen ist.
Der Fundamenterder ist als geschlossener Ring in die Fundamente der Außenwände des Gebäudes einzubringen. In einer Fundamentplatte muss die Anordnung entsprechend erfolgen, das heißt, der Fundamenterder ist als geschlossener Ring im äußeren Randbereich der Fundamentplatte, anzuordnen.
Durch die zusätzliche Verbindung des Fundamenterders mit der Bewehrung in Abständen von max. 2 m werden die Erderwirkung und der Potentialausgleich wesentlich wirksamer gestaltet.
Als Verbindungen sind Schweiß-, Klemm- oder Pressverbindungen anzuwenden. Rödelverbindungen sind nach DIN 18014 nicht zugelassen. Wird der Beton maschinell verdichtet (z. B. mittels Rüttler), so dürfen Keilverbinder nicht verwendet werden, weil diese sich durch den Verdichtungsvorgang lösen können. Reihenhäuser erhalten für jede Hauseinheit einen eigenen Fundamenterder.
Bei Gebäuden mit größerer Grundfläche ist der Fundamenterder durch Querverbindungen aufzuteilen. Die Maschenweite darf nicht größer als 20 m x 20 m sein.
Bei Nutzung des Fundamenterders bzw. Ringerders für ein Blitzschutzsystem können je nach Schutzbedürftigkeit des Gebäudes auch Maschenweiten von 10 m x 10 m oder geringer erforderlich sein. Festlegungen über die Maschenweite des Fundamenterders und die Anzahl der Anschlussfahnen/Erdungsfestpunkte für die Ableitungen des Blitzschutzsystems sind in DIN EN 62305–3 (VDE 0185–305–3) „Blitzschutz; Schutz von baulichen Anlagen und Personen“ und DIN EN 62305–4 (VDE 0185–305–4) „Blitzschutz; Schutz von elektronischen Systemen in baulichen Anlagen“ enthalten. Zusätzliche Anforderungen zur Einhaltung der EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) können in DIN VDE 0100–444 und DIN VDE 0800–2–310 enthalten sein. Deshalb ist bei der Planung ein entsprechender Blitzschutzfachmann hinzuzuziehen.
Der Fundamenterder darf nicht über Bewegungsfugen geführt werden. Er ist an diesen Stellen aus dem Fundament herauszuführen und mit Dehnungsbändern zu verbinden. Alternativ können bei Betonwänden Erdungsfestpunkte eingebracht werden, die dann miteinander verbunden werden. Neuerdings sind auch Dehnungsbänder zum Einbau in die Bodenplatte erhältlich.
Die Wirkung des im Fundament eingebrachten Erders wird durch dünne Kunststofffolien zwischen Streifenfundament bzw. Fundamentplatte und Erdreich negativ beeinflusst. Messungen haben ergeben, dass diese Kunststofffolien, die als Trennlage zwischen Fundament und Sauberkeitsschicht eingebracht werden, die Fundamenterderwirkung zwar beeinträchtigen, der Erdungswiderstand in der Regel aber immer noch ausreichend ist. Der Fundamenterder kann somit in das Streifenfundament bzw. in die Fundamentplatte eingebaut werden.
Werkstoffe
Damit der Fundamenterder gegen Korrosion geschützt ist, muss er von mindestens 5 cm Beton allseitig umschlossen sein. Dadurch hat er eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer. Als Werkstoff für den Fundamenterder ist vorzugsweise Stahl zu verwenden. Der Stahl kann sowohl verzinkt als auch unverzinkt ausgeführt sein. Üblicherweise wird Rund- oder Bandmaterial verwendet. Rundmaterial muss einen Durchmesser von mindestens 10 mm haben. Bei Bandmaterial müssen die Abmessungen mindestens 30 mm x 3,5 mm betragen.
Sind hohe Erdfehlerströme zu erwarten, so darf als Werkstoff für den Fundamenterder auch Kupfer verwendet werden, z. B. in Transformatorstationen. Kupfer besitzt eine gegenüber Stahl eine höhere zulässige Stromdichte und ist damit bei gleichen oder geringeren Querschnitten mit höheren Strömen belastbar. Für den Fundamenterder darf Kupferseil (blank oder verzinnt) mit einem Querschnitt von mindestens 50 mm² und für Anschlussfahnen auch isoliertes Kupferkabel NYY mit einem Querschnitt von mindestens 50 mm² verwendet werden.