Funktionspotentialausgleichsleiter
Allgemeines
Wird ein Ringerder um das Gebäude im Erdreich installiert, so ist zusätzlich ein separater Potentialausgleichsleiter als geschlossener Ring in der Fundamentfläche bzw. Bodenplatte des Gebäudes zu verlegen. Dieser verbessert die Wirksamkeit des Schutzpotentialausgleichs im Gebäude, reduziert elektromagnetische Störungen und vermeidet bei Vorhandensein einer Blitzschutzanlage hohe Schritt- und Berührungsspannungen im Falle eines Blitzeinschlages. In DIN 18014 ist dieser Potentialausgleichsleiter als „Funktionspotentialausgleichsleiter“ bezeichnet. Er wird mit dem Schutzpotentialausgleich und dem Ringerder an der Haupterdungsschiene des Gebäudes verbunden.

Der Funktionspotentialausgleichsleiter muss außerdem in Abständen von ca. 2 m mit der Fundamentbewehrung kontaktiert werden. Als elektrisch leitfähige Kontaktverbindungen gelten Klemm-, Press- oder Schweißverbindungen. Auch für den Funktionspotentialausgleichsleiter ist eine Maschenweite von höchsten 20 m x 20 m einzuhalten.
Der Funktionspotentialausgleichsleiter wird mit der Haupterdungsschiene und allen weiteren Potentialausgleichsschienen im Gebäude verbunden. Außerdem sind Verbindungen des Funktionspotentialausgleichsleiters mit dem Ringerder jeweils einmal je 20 m Gebäudeumfang notwendig.
Bei Vorhandensein eines äußeren Blitzschutzes werden eine Verbindung mit dem Funktionspotentialausgleichsleiter sowie eine Verbindung zwischen Ringerder und Funktionspotentialausgleichsleiter für jede Ableitung des Blitzschutzsystems hergestellt.
Auch wenn zunächst kein äußerer Blitzschutz für das Gebäude vorgesehen ist, soll diese Maßnahme doch grundsätzlich für alle Gebäude angewendet werden, damit künftige diesbezügliche Anforderungen erfüllt werden können.
Werkstoffe
Damit der Funktionspotentialausgleichsleiter gegen Korrosion geschützt ist, muss er von mindestens 5 cm Beton allseitig umschlossen sein. Dadurch hat er eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer. Als Werkstoff ist vorzugsweise Stahl zu verwenden. Der Stahl kann sowohl verzinkt als auch unverzinkt ausgeführt sein.
Es kann Rund- oder Bandmaterial eingesetzt werden. Rundmaterial muss einen Durchmesser von mindestens 10 mm haben. Bei Bandmaterial müssen die Abmessungen mindestens 30 mm x 3,5 mm betragen.