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Ringerder

Allgemeines

In bestimmten Fällen kann das Gebäudefundament für den Erder nicht genutzt werden. Dies ist dann der Fall, wenn ein Fundament z. B. durch eine Perimeterdämmung nicht ausreichend „erdfüllig“ ist. Diese Fälle werden im Abschnitt 7.4 detailliert beschrieben. Wird der Erder außerhalb der Gebäudefundamente eingebracht, handelt es sich nach DIN 18014 um einen Ringerder, für den – bis auf das Material – die gleichen Anforderungen wie für den Fundamenterder gelten.

Der Ringerder wird ebenfalls als geschlossener Ring unterhalb bzw. seitlich der Gebäudefundamente in einer Tiefe von mindestens 0,8 m (übliche Frosttiefe in Deutschland) eingebracht. Bei solchen geringen Einbringtiefen sollte wegen der möglichen Austrocknung des Erdreichs ein Abstand des Ringerders von 1 m zur Gebäudeaußenkante eingehalten werden. Bei großen Dachüberständen ist dieser Abstand zu vergrößern. Wird der Ringerder bei unterkellerten Gebäuden auf dem Niveau der Kellersohle eingebracht, so ist aufgrund der in dieser Tiefe ausreichenden Erdfeuchte kein besonderer Abstand zum Gebäudefundament notwendig.

Bei Gebäuden mit größerer Grundfläche ist der Ringerder durch Querverbindungen aufzuteilen. Die Maschenweite darf nicht größer als 20 m x 20 m sein.

Wird der Ringerder für ein Blitzschutzsystem verwendet, darf die Maschenweite nicht mehr als 10 m x 10 m betragen. Damit soll verhindert werden, dass ein Blitzeinschlag zur Zerstörung der Abdichtung auf der Unterseite der Fundamentplatte bzw. zur Absprengung von Betonteilen an der Fundamentplatte führt.

Ringerder
Beispiel für die Ausführung eines Ringerders

Werkstoffe

Da der Ringerder im Erdreich verlegt wird und über den Funktionspotentialausgleichsleiter mit den Bewehrungsstählen der Betonfundamente verbunden ist, kann es aufgrund elektrochemischer Prozesse zu Korrosion kommen. Deshalb muss vorzugsweise Rundmaterial mit einem Mindestdurchmesser von 10 mm oder Bandmaterial mit Abmessungen von mindestens 30 mm x 3,5 mm aus nicht rostendem Stahl (z. B. V4A, Werkstoffnummer 1.4571 oder 1.4404 ) verwendet werden.

Alternativ kann auch Kupferseil verwendet werden. Dabei ist jedoch auf die elektrochemische Wirkung in Verbindung mit metallenen Teilen (z. B. Rohre oder Träger) im Erdreich zu achten, sofern diese Teile über den Potentialausgleich oder über andere leitfähige Teile oder Gebäudekonstruktionen elektrisch leitend miteinander verbunden sind.

Nachträgliche Verlegung eines Ringerders

Ist ein Fundamenterder nicht vorhanden oder unwirksam, so bleibt nur die nachträgliche Verlegung eines Ringerders um das gesamte Gebäude. Ist der Arbeitsraum um das Gebäude noch nicht verfüllt, kann nicht rostender Stahl in einem Abstand von ca. 1 m und mind. 0,8 m tief um das Gebäude verlegt werden. Ist das nicht möglich, so muss um das Gebäude herum aufgegraben werden. Die Anschlussfahne wird in den Hausanschlussraum geführt, wobei der Abdichtung bei der Gebäudeeinführung besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist.

Da bei einer nachträglichen Verlegung eines Ringerders die Maschenbildung in der Regel nicht mehr möglich ist, empfiehlt es sich, zusätzliche Tiefenerder mit einer Mindestlänge von 3 m einzubringen. Diese werden an den Gebäudeecken und nötigenfalls auch dazwischen so gesetzt, dass der Abstand zwischen ihnen nicht mehr als 20 m beträgt. Ist die Erdungsanlage für ein Blitzschutzsystem vorgesehen, so darf der Abstand der Tiefenerder nicht mehr als 10 m betragen. Die Tiefenerder müssen mit dem Ringerder verbunden werden.

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