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Zuständigkeit für die Errichtung

Der Fundamenterder ist Bestandteil der elektrischen Anlage des Gebäudes. Bauherr, Architekt oder Fachplaner haben die Installation des Fundamenterders zu veranlassen. Bereits bei der Ausschreibung der Rohbauarbeiten muss der Fundamenterder berücksichtigt werden, wobei eine gesonderte Ausschreibung hierfür vorteilhaft ist.

Da beim Errichten des Fundamenterders gravierende Fehler gemacht werden können, sind diese Arbeiten durch einen beim Netzbetreiber eingetragenen Elektrofachbetrieb oder durch eine Blitzschutzfachkraft auszuführen. Unter Aufsicht einer Elektro- oder einer Blitzschutzfachkraft darf die Installation auch durch eine Baufachkraft erfolgen. Das Anschließen des Fundamenterders an die Haupterdungsschiene sowie das Herstellen des Potentialausgleichs muss jedoch durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Der Anschluss der anderen Anlagen, z. B. Antennenanlage, Telekommunikationsanlage, an die Haupterdungsschiene erfolgt durch den Errichter der jeweiligen Anlage.

Soll der Fundamenterder auch für andere Erdungsaufgaben, z. B. für ein Blitzschutzsystem, genutzt werden, muss die Planung hierfür frühzeitig erfolgen, damit die verschiedenen Funktionen der Erdungsanlage ausreichend berücksichtigt werden können. Nur so sind die notwendigen Anschlussteile rechtzeitig und richtig einzuplanen.

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