Erste Schritte zur Umsetzung
Mindestanforderungen und Abstimmungsnotwendigkeit
Vor dem Einbau einer SteuVE ist die Abstimmung zwischen Anlagenbetreiber, Installationsunternehmen und Verteilnetzbetreiber in Bezug auf Schnittstellen und Verkabelung essenziell. Die wesentlichen Mindestvoraussetzungen werden in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Verteilnetzbetreibers beschrieben. Der Bundesmusterwortlaut der TAB wurde um die Neuregelungen des § 14a EnWG überarbeitet und Anfang Mai 2024 veröffentlicht.
Alle SteuVE nach § 14a EnWG sind anmeldepflichtig. Im Anmeldeportal der Netzbetreiber erfolgt die Auswahl, ob eine Direktsteuerung oder Steuerung über ein Energiemanagementsystem (EMS) erfolgt sowie die Angabe zur Messung/Messeinrichtung(en). Nach der Anmeldung erfolgt in der Regel die Montage der Steuerungseinrichtung (SE) durch den Messstellenbetreiber (MSB). Aktuell arbeiten die Netzbetreiber in Zusammenarbeit mit den MSB und Geräteherstellern an einfachen Lösungen zur Inbetriebnahme der Steuerbarkeit.
Der FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb) wird bis Ende Oktober 2024 einen Vorschlag für die technische Anbindung erarbeiten, welche im Nachgang durch die Bundesnetzagentur konsultiert und beschlossen wird.
Bei Neuanlagen ist zwingend ein intelligentes Messsystem (iMS) zu installieren. Bei der Modulauswahl 2 der Netzentgeltreduzierung ist zwingend der Einbau einer separaten Messeinrichtung erforderlich. Bei Bestandsanlagen, die auch zukünftig nicht in die Neuregelung überführt werden, sind keine Anpassungen des Zählerschrankes notwendig.
Herstellung der Steuerbarkeit einer SteuVE
Entsprechend der Anwendungsregel VDEFNN AR 4100 Abschnitt 7.2 sollen die Steuerund/oder Datenleitungen im anlagenseitigen Anschlussraum (AAR) des Zählerschrankes auf Freigaberelais bzw. RJ45-Buchsen aufgelegt werden. Jede neue SteuVE sollte eine Kommunikationsschnittstelle (IP-Schnittstelle) für die zukünftige stufenfreie Steuerung (Dimmung) haben.
Steuerung über eine digitale Schnittstelle (IP-Verbindung): Die SteuVE wird mit einem Router oder Switch über eine Kommunikationsleitung (mind. Cat.5) oder WLAN (drahtlos) verbunden. Wenn nur ein Gerät vorhanden ist, kann dieses auch direkt mit einer Kommunikationsleitung (Cat.5 oder höher) an das iMS angeschlossen werden. Die kabelgebundene Datenübertragung bzw. die Verbindung von der SteuVE zum Zählerschrank erfolgt mit einer Kommunikationsleitung (mindestens Cat.5) und wird dort an der SE des iMS angeschlossen.
Empfehlung
Bis zur endgültigen Klärung der Steuerung durch den FNN/die Netzbetreiber sollte das Kommunikationskabel am Zählerschrank mit einer Überlänge enden, die es später ermöglicht, alle Räume im Zählerschrank zu erreichen.
Für Bestandsanlagen ist eine Steuerung übergangsweise über Relaiskontakte möglich. Hier erfolgt die Installation von Schaltleitungen unter Beachtung der Steuerspannung vom Zählerschrank zur SteuVE. Bei vielen Wärmepumpen gibt es eine stufenweise Schaltbarkeit (z. B. übergangsweise mittels Schnittstelle mit Label „SG Ready“). Das Merkmal SG-Ready ist in den technischen Daten von Wärmepumpen einsehbar.
| Steuerung über digitale Schnittstelle | Steuerung über Relaiskontakte | |
|---|---|---|
| Auswirkung einer Limitierung | Stufenlos, damit geringere Auswirkung, 4,2 kW immer gewährleistet | Nur An/Aus bzw. stufenweise möglich |
| Überwachung und Dokumentation | Kommunikationsüberwachung und Rückmeldung an SE ermöglicht automatischen Nachweis | Keine Rückmeldung an SE: Ausführung und Dokumentation muss vom Betreiber erfolgen |
| Zukunftssicherheit | Updatefähig | Nicht gegeben |
Tabelle: Vor-/Nachteile von Steuerungsmöglichkeiten
Bei Neuanlagen und Umrüstungen ist Platz für die SE (FNN-Steuerbox) vorzuhalten. In den TAB der Verteilnetzbetreiber ist hierfür bereits der Raum für Zusatzanwendung (RfZ) gefordert.
Eine kabelgebundene Anbindung einer SteuVE wird empfohlen. Sofern ein EMS geplant ist, ist eine kabelgebundene Anbindung zwischen SE und EMS ausreichend. Ist die Installation von mehreren SteuVE geplant, empfiehlt sich die Anbindung an ein EMS. Damit kann der Kunde entscheiden, welche SteuVE im Fall der Leistungslimitierung durch den Netzbetreiber in der Leistungsaufnahme reduziert wird.
Steuerungseinrichtung (SE)
Eine SE ist eine technische Vorrichtung zur Übermittlung eines Steuerbefehls an eine oder mehrere SteuVE. Die SE wird vom Messtellenbetreiber montiert und betrieben. Wird vom Kunden kein wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB) beauftragt, übernimmt dies der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB), der in der Regel vom örtlichen Netzbetreiber gestellt wird. In der SE ist der BSI TR–03109–5 konforme CLS-Kommunikationsadapter als Firewall zwischen Heimnetz und Energieversorger-Netz integriert. Da die SE direkt über die CLS-Schnittstelle am Smart-Meter-Gateway (SMGW) angebunden ist, muss diese vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden.
Auswahl und Abschluss eines Stromliefervertrages
Grundsätzlich muss ein Anlagenbetreiber/ Letztverbraucher bei der Netzentgeltreduzierung durch Modul 1 bzw. Modul 2 keinen neuen Energieliefervertrag abschließen. Anlagenbetreiber/Letztverbraucher können jedoch prüfen, ob sie einen auf die Anwendung von Modul 1 oder 2 zugeschnittenen Stromliefervertrag haben bzw. einen solchen neu abschließen. Für die Auswahl des Modul 2 ist das Vorhandensein einer separaten Messeinrichtung zwingende Voraussetzung.
Fördermöglichkeiten
Der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung inklusive Steuerungstechnik ist förderfähig. Förderkonditionen und technische Mindestanforderungen sind im Förderprogramm „Einzelmaßnahmen“ der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu finden.
| FNN-Steuerbox nur mit Relais | Vom FNN nur noch für den Einsatz im Bestand empfohlen. Nachteil: bei Erweiterung der Kundenanlage muss die Steuerbox getauscht werden |
| FNN-Steuerbox mit Relais und digitaler Schnittstelle | Ermöglicht Anschluss von Bestands- und Neuanlagen. Der FNN empfiehlt für Neuanlagen den Einsatz der digitalen Schnittstelle, die Marktabdeckung ist flächendeckend aber noch nicht gegeben. Daher ist ein Kombigerät in der Anfangsphase sinnvoll. |
| SMGW nur mit digitaler Schnittstelle und integrierter SE (Steuerbox als Gerät nicht mehr nötig) | Aktuell noch nicht erhältlich.Ab 2025ff: reduziert Kosten, einfacher Betrieb |
| Steuerbox „light“ nur mit digitaler Schnittstelle (z. B. Aufsteckmodul auf SMGW oder CLS- Gateway) | Preiswerter, da die Relais wegfallen |
| Steuerbox mit integriertem Energiemanagementsystem | Nutzung von weiteren Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers im Rahmen von § 34 MsbG möglich. |
Tabelle: Möglichkeiten und Bewertung der Ausführung von Steuerungseinrichtungen