Vorteil und Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung
Ein Vorteil für Kunden in der Neuregelung ist eine langfristige Netzentgeltreduzierung. Die Netzentgeltreduzierung wird immer gewährt, auch wenn kein Netzengpass vorliegt bzw. keine Steuerungshandlung erfolgt. Zudem ebnet die Neuregelung den Weg für einen schnelleren Netzanschluss von Neuanlagen. Perspektivisch ist jedoch damit zu rechnen, dass Steuerungshandlungen durch den Verteilnetzbetreiber stattfinden können.
In Bezug auf die Netzentgeltreduzierung gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Reduzierung ist frei wählbar:
- Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung (Standard-Variante)
- Modul 2: prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises (um 60 %)
Die Abrechnung der Netzentgelte und die Berücksichtigung der Reduzierung erfolgt wie gewohnt über die Stromrechnung durch den Stromlieferanten.
Modul 1
Pauschale Netzentgeltreduzierung (Standard-Variante)
- für SteuVE ohne oder mit separatem Zähler
- Gewährung einer vom Verbrauch unabhängigen, pauschalen Entlastung
- Die Höhe der Entlastung ist abhängig vom jeweiligen Netzentgelt Ihres örtlich zuständigen Netzbetreibers
- Berechnung Entlastungsbetrag: 80 € + 3.750 kWh x lokaler Arbeitspreis des VNB (ct/kWh) x 0,2
- Die Reduzierung des Netzentgeltes gilt nur bis zu 0 €
- Modul 1 wird standardmäßig bei Inbetriebnahme einer nach § 14a EnWG teilnahmeverpflichtenden Verbrauchseinrichtung eingerichtet
- Ein Wechsel auf Modul 2 ist bei Vorhandensein eines separaten Zählers auf Antrag möglich
Modul 2
Prozentuale Netzentgeltreduzierung
- für SteuVE und ausschließlich für Geräte mit separatem Zähler
- Gewährung einer vom Verbrauch abhängigen Entlastung auf den Arbeitspreis des Netzentgeltes für die separat gemessenen Energiemengen
- Berechnung Netzentgelt je kWh: 0,4 x lokaler Arbeitspreis des VNB
- keine separate Grundpreiserhebung
- Entlastung ist abhängig von den jeweiligen Netzentgelten des zuständigen Netzbetreibers
- Ein Wechsel in das Modul 2 kann durch Anlagenbetreiber beim jeweiligen Energielieferanten beauftragt werden oder kann durch Mitteilung gegenüber dem Netzbetreiber erfolgen (gilt bei eigenständigen Verträgen für Energiebelieferung und Netznutzung)
Hinweis
Ab dem 01.04.2025 soll ein zeitvariabler Netzentgelttarif in Form eines Modul 3 eingeführt werden, der als Ergänzung zum Modul 1 gewählt werden kann.