Luftdichtheitsplanung
Allgemeine Planungshinweise
Immer wieder kann in der Baupraxis festgestellt werden, dass das Wissen um die Notwendigkeit luftdichter Anschlüsse und die Auswirkungen von Wärmebrücken unzureichend vorhanden ist. Bauphysikalische Anforderungen wie Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz, Schlagregenschutz oder Luftdichtheit müssen bei der Planung, Ausschreibung und Ausführung jedoch unbedingt berücksichtigt werden.
An der Ausführung der luftdichten Gebäude hülle ist eine Vielzahl von Handwerksunternehmen beteiligt, wie z. B. Maurer, Stahlbetonbauer, Zimmerer, Schreiner, Stuckateure, Elektrotechniker, Informationstechniker, Fassadenbauer, Trockenbauer, Dachdecker, Fensterbauer, Sanitär- und Heizungsinstallateure. Allein schon diese Vielfalt macht deutlich, wie viele Schnittstellen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke entstehen können.
Planung macht, auch dafür Planungsverantwortung bzw. -haftung. Für die Planung der Luftdichtheit hat der Fachverband der Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB) ein Luftdichtheitskonzept erstellt, das Details bei der Planung der Luftdichtheit beschreibt und für Planungsdetails herangezogen werden kann.
Aus technischen Gründen empfiehlt sich eine eindeutige Festlegung, die regelt, welches Gewerk für die Herstellung bestimmter luftdichter Anschlüsse verantwortlich ist. So sollte zum Beispiel bei Installationen von Dosen, Gehäusen und Systemen für elektrische Betriebsmittel in oder nahe der luftdichten bzw. winddichten Schicht oder bei Durchdringungen derselben durch solche Betriebsmittel, Leitungen oder Rohre, die Herstellung luftdichter Anschlüsse dem Gewerk Elektrotechnik zugeordnet werden.
Planung von Bauteilanschlüssen
Daher ist es unbedingt erforderlich, Bauteilanschlüsse fachgerecht zu planen. Auch die Ausführung von luftdichten Anschlüssen muss in die Ausschreibungen mit aufgenommen werden. Nur so kann verhindert werden, dass unzureichende oder improvisierte „Baustellenlösungen“ umgesetzt werden.
Im Regelfall wird für die Planung ein Architekt beauftragt. Grundsätzlich kann auch ein Fachplaner oder Fachhandwerker Planungsaufgaben übernehmen. Dabei übernimmt jeder, der eine Planung macht, auch dafür Planungsverantwortung bzw. -haftung. Für die Planung der Luftdichtheit hat der Fachverband der Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB) ein Luftdichtheitskonzept erstellt, das Details bei der Planung der Luftdichtheit beschreibt und für Planungsdetails herangezogen werden kann.
Aus technischen Gründen empfiehlt sich eine eindeutige Festlegung, die regelt, welches Gewerk für die Herstellung bestimmter luftdichter Anschlüsse verantwortlich ist. So sollte zum Beispiel bei Installationen von Dosen, Gehäusen und Systemen für elektrische Betriebsmittel in oder nahe der luftdichten bzw. winddichten Schicht oder bei Durchdringungen derselben durch solche Betriebsmittel, Leitungen oder Rohre, die Herstellung luftdichter Anschlüsse dem Gewerk Elektrotechnik zugeordnet werden.
Planung der Elektroinstallation
Bereits bei der fachgerechten Planung und Ausschreibung der Elektroinstallation sollte die Luftdichtheit und Wärmebrückenfreiheit ebenso wie die Anforderungen an den Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und Schlagregenschutz berücksichtigt werden.
Durch vorausschauende Planungen der Installationszonen und Leitungsführungen sowie die Anordnung der Zählerschränke und Stromkreisverteiler an Innenwänden bzw. innerhalb der luftdichten Gebäudehülle können notwendige Durchdringungen der Luftdichtheitsschicht reduziert werden.
Dabei sind auch die Einführungen von Versorgungsleitungen für die Stromversorgung, die Telekommunikation und das Breitbandkabelnetz, zu berücksichtigen. Empfehlenswert im Sinne der Luftdichtheit sind Mehrspartenhausanschlüsse. Aber auch Durchdringungen der luftdichten Schicht durch Leitungen von Photovoltaikmodulen, Solarkollektoren oder Erdsonden für Wärmepumpenheizungsanlagen sind zu beachten.
Um ein fachgerechtes Arbeiten an den luftdichten Anschlüssen zu gewährleisten, sollten die Normen der Planungsgruppe der DIN 18015 berücksichtigt werden. Sie enthält die Planungsgrundlagen (Teil 1), Art und Umfang der Ausstattung (Teil 2), die Leitungsführung und Anordnung (Teil 3), die Gebäudesystemtechnik (Teil 4) und die fachgerechte Planung und Ausführung der luftdichten und wärmebrückenfreien Elektroinstallation (Teil 5). In der DIN 18015-5 sind Planungs- und Ausführungsregeln enthalten, die beschreiben, wie trotz eingebrachter Elektroinstallationen die Luftdichtheit und Wärmebrückenfreiheit erhalten bleibt.
Wenn weitere Anforderungen an Durchdringungen in Bezug auf den Brand- oder Schallschutz bestehen, sind diese ebenfalls bei der Planung der Materialauswahl zu berücksichtigen.