Post-EEG-Anlagen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat im Jahr 2000 in Kraft und hatte das Ziel den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Im Gesetz wurde die Einspeisevergütung für einen Betreiber einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) für eine Zeit von 20 Jahren garantiert. Mit dem Stichtag 31.12.2020 fielen nach 20 Jahren die ersten PV-Anlagen aus der EEG-Förderung heraus. Was können Betreiber einer solchen Anlage nun tun, um ihre Anlage wirtschaftlich weiter zu betreiben?
Es gibt einige Möglichkeiten, die einen sinnvollen Weiterbetrieb der Anlage garantieren:
Volleinspeisung
Ende 2020 wurde das EEG um Regelungen für Anlagen ergänzt, die aus der Förderung herausgefallen sind. Die Regelungen sind zunächst bis Ende 2027 befristet. Der Netzbetreiber nimmt dabei weiterhin den Strom aus der Anlage ab und bezahlt eine Vergütung. Wer nach dem Ende der EEG-Förderung nichts verändern will, erhält diese Anschlussvergütung automatisch.
Überschusseinspeisung
Alternativ können Betreiber einer solchen Anlage z. B. auch auf Eigenverbrauch umstellen und überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Die ersten PV-Anlagen mit einer Einspeisevergütung wurden allerdings nicht für den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms ausgelegt. Unsere Fachinformation zeigt PV-Anlagenbetreibern wie in diesem Fall ein Weiterbetrieb der Anlage sinnvoll möglich ist.
Direktvermarktung
Im Rahmen des EEG gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit, den eigenerzeugten überschüssigen PV-Strom über spezialisierte Unternehmen direkt zu vermarkten. Die erzeugte Energie wird vollständig in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist. Der Vertrieb erfolgt über einen Stromhändler (Direktvermarkter) an der Strombörse. Hierzu ist eine Anmeldung des Direktvermarkters beim Netzbetreiber erforderlich. Für neue PV-Anlagen ab 100 kWp ist dieses Verfahren verpflichtend vorgeschrieben. Durch die dazu notwendige Mess- und Steuerungstechnik entstehen jedoch zusätzliche Kosten.
Community-/Cloudlösung
Über die Erhöhung des Eigenverbrauchs durch den Einsatz realer Speicher hinaus entstanden in den letzten Jahren auch virtuelle Verbrauchs- bzw. Speicherlösungen. So bieten einige Speicherhersteller und Energieunternehmen die Option an, den überschüssigen Strom gegen ein Entgelt oder eine Gutschrift in einer Gemeinschaft (Community) zu teilen oder ihn in eine Art virtuellen Speicher (Cloud) einzuspeisen. Bei der Stromcommunity werden Erzeugung und Verbrauch der Mitglieder zeitnah ermittelt und aufeinander abgestimmt, sodass im Idealfall eine ausgeglichene Bilanz erzielt wird. Bei Cloudlösungen wird der nicht selbst verbrauchte Strom auf ein Stromkonto „eingezahlt“ und kann bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt von dort wieder „abgehoben“ werden.