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Elektrosicherheit bei Überflutungen

Neben Schäden am Gebäude und der Bausubstanz kommt es bei Überflutungen, z. B. Hochwasser, Wasserrohrbrüchen oder Wassereinbrüchen nach starken Regenfällen, häufig auch zu massiven Schäden oder Störungen an der Elektroinstallation des Gebäudes. Deshalb ist es sehr wichtig, nach den ersten Aufräumarbeiten die Elektroinstallation prüfen und gegebenenfalls instand setzen zu lassen. Erst danach sollte die Anlage wieder in Betrieb genommen werden.

Hinweise für Betreiber elektrischer Anlagen

Verhalten in überfluteten Gebäuden

Ein Hochwasser ist als Ereignis höherer Gewalt einzustufen. In diesem Fall erlischt die allgemeine Stromversorgungspflicht des Energieversorgers (Netzbetreibers). Das heißt, dieser entscheidet sowohl unter dem Aspekt der Sicherheit, als auch der Wirtschaftlichkeit, wann und wo die Stromversorgung in Hochwassergebieten zeitweise eingestellt wird. So soll sichergestellt werden, dass es in überfluteten Gebäuden nicht zu gefährlichen Kurzschlüssen oder lebensgefährlichen elektrischen Schlägen kommen kann.

Auch bei starken Regenfällen, z. B. im Zuge starker Gewitter, kann es zu lokalen Überschwemmungen und Wassereinbrüchen in Gebäudeteile kommen. In solchen Fällen besteht jedoch die allgemeine Stromversorgungspflicht weiter und die elektrische Versorgung bleibt bestehen. Es ist unbedingt zu beachten, dass überflutete elektrische Anlagen und Betriebsmittel, z. B. Hausanschlusskasten, Hauptverteiler und Zähleranlage eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen. In der Nähe überfluteter elektrischer Anlagen kann Lebensgefahr bestehen. Schutzeinrichtungen, die normalerweise vor gefährlichem elektrischen Schlag schützen, sind meistens nicht mehr wirksam, nachdem sie mit Wasser in Berührung gekommen sind. Deshalb muss vor dem Betreten überfluteter Kellerräume die Elektroanlage abgeschaltet werden. In einem solchen Fall ist ein in das Installateurverzeichnis eingetragener Elektrofachbetrieb oder der örtliche Energieversorger (Netzbetreiber) zu kontaktieren, der die elektrische Anlage abschaltet oder dies veranlasst.

Wenn das Wasser abgelaufen ist, gilt:

  • Für die Überprüfung, Reparatur und Wiederinbetriebnahme der elektrischen Anlage ist nach § 13 NAV (NAV = Niederspannungsanschlussverordnung) ein in das Installateurverzeichnis eingetragener Elektrofachbetrieb oder der örtliche Energieversorger (Netzbetreiber) zu beauftragen.
  • Durchnässte Haushaltsgeräte und Installationsgeräte dürfen ohne vorherige Instandsetzung (Trocknung und Reinigung) und fachgerechte Prüfung nicht eingeschaltet werden, da Zerstörungsgefahr und die Gefahr eines elektrischen Schlages besteht.
  • Der E-Check des Elektrohandwerks beinhaltet alle relevanten Überprüfungen der Elektroinstallationsanlage. Informationen hierzu gibt es bei den qualifizierten Innungsfachbetrieben des Elektrohandwerks.

Planung der Elektroinstallation in Bezug auf den Hochwasserschutz

Bei der Planung der Elektroinstallation werden gerade in hochwassergefährdeten Gebieten folgende Maßnahmen empfohlen: Daraus lassen sich folgende Maßnahmen ableiten:

  • Der Hausanschlusskasten und der Hauptverteiler sollten mindestens einen halben Meter über der zu erwartenden hundertjährigen Überschwemmungshöhe angebracht werden.
  • Das Montieren des Hausanschlusskastens, eines Hauptverteilers sowie des Zählerplatzes in diesem Bereich ist mit dem Energieversorger (Netzbetreiber) einvernehmlich abzustimmen.
  • Um vom Hochwasser betroffene Bereiche weiter versorgen zu können, sollten getrennte Unterverteilungen für die einzelnen Geschosse mit den jeweiligen Stromkreisen vorgesehen werden.
  • Der Schutz der hochwassergefährdeten elektrischen Anlagenteile muss durch separate Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Bemessungsfehlerstrom von ≤ 30 mA erfolgen. Sofern die Schutzschalter noch nicht vorhanden sind, sollte nachgerüstet werden.

Umgang mit einer Photovoltaikanlage bei Überflutungen

Wer mit einer Photovoltaikanlage Strom erzeugt, sollte wenn die elektrische Anlage abgeschaltet ist, nach einem Wassereinbruch besonders vorsichtig sein. Solange über die Anlage auf dem Dach Strom erzeugt wird und sich der Wechselrichter sowie der Anschluss an das Stromnetz in überfluteten Gebäudebereichen befinden, besteht das Risiko eines Stromschlages. Deshalb dürfen die überfluteten Räume nicht betreten werden. Photovoltaikanlagen sollten deshalb grundsätzlich durch eine Elektrofachkraft außer Betrieb gesetzt, geprüft bzw. dann auch wieder in Betrieb genommen werden.

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