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Welche technischen Möglichkeiten habe ich, um meinen erzeugten Strom selbst zu nutzen?

Nutzung eines Batteriespeichers

Bei einer PV-Anlage mit Eigenverbrauch wird das Haus während des Tages mit selbst erzeugtem Strom versorgt. Dabei kann ein Autarkiegrad von bis zu 30 Prozent erreicht werden. Mit einem Stromspeicher kann überschüssiger Strom, der am Tag nicht verbraucht wird, für die Nutzung in den Abend- und Nachtstunden gespeichert werden.

Dabei wird der Speicher tagsüber mit dem durch die PV-Anlage erzeugten Strom geladen und bis zum nächsten Morgen entladen. Durch dieses Zusammenspiel kann ein Autarkiegrad von über 70 Prozent erzielt werden. Manche Speichersysteme besitzen auch eine Back-up-Funktion. Diese kommt zum Einsatz, wenn es zu einem Netzausfall kommt. So kann das Haus auch weiterhin mit Strom versorgt werden.

Power-to-Heat (Wärmespeicher)

Neben der Einbindung eines Stromspeichers kann überschüssige elektrische Energie, die über eine PV-Anlage erzeugt wird, auch zur Trinkwassererwärmung des Gebäudes genutzt werden.

Hierzu wird ein vorhandener Warmwasserspeicher mit einem elektrischen Heizstab erweitert. Dieser wird beispielsweise über ein Energiemanagementsystem mit der PV-Anlage verbunden. Die Umwandlung in Wärme erfolgt mit einem Wirkungsgrad von nahezu 100 Prozent. Die Größe des Warmwasserspeichers für ein Einfamilienhaus sollte mindestens 300 Liter betragen. Während der Heizperiode kann auch ein konventionelles Heizsystem über einen separaten Wärmetauscher zur Warmwasserbereitung eingebunden werden.

Heizungswärmepumpe

Eine gute Kombinationsmöglichkeit stellt die Verknüpfung einer PV-Anlage mit einer Wärmepumpe zur Beheizung eines geeigneten Gebäudes dar. Besonders in den Übergangszeiten Herbst/Winter und Winter/Frühjahr kann die Wärmepumpe den selbsterzeugten Strom der PV-Anlage sinnvoll zur Beheizung des Gebäudes einsetzen. Dabei ist wichtig, auf das geeignete Messkonzept zu achten. Hier können beispielsweise durch eine auf die Anlage abgestimmte Verschaltung der Zähler sowohl der Haushalt als auch die Wärmepumpe über eine gemeinsame PVAnlage mit Strom versorgt werden. Eine entsprechende Beratung zum geeigneten Messkonzept bieten Elektrofachbetriebe an.

Auch elektrische Direktheizungen können in sehr gut gedämmten Gebäuden von der PV-Anlage versorgt werden und so zur Gesamt- oder Teilbeheizung beitragen. Dasselbe gilt für Anlagen zur Lüftung und Klimatisierung.

Heizungswärmepumpe im Keller
© Dimplex

Warmwasser-Wärmepumpe

Aufgrund ihrer geringen Anschlussleistung sind Warmwasser-Wärmepumpen eine gute Alternative für die Warmwasserbereitung. Diese Geräte werden innerhalb des Gebäudes aufgestellt und entnehmen der Umgebung die notwendige Wärmemenge. In der Regel wird als Wärmequelle die Umgebungsluft des Aufstellraumes genutzt. Hierbei wird die Abwärme von sich im Raum befindlichen Wärmequellen wie z. B. Wäschetrockner oder Heizung mitgenutzt.

Elektroauto

Auch Elektroautos können an der hauseigenen Ladeinrichtung mit selbsterzeugtem Strom versorgt werden. Hier empfiehlt sich der Einsatz von Batteriespeicher und Energie managementsystem, um die Aufladung zu optimieren. Soll das Elektroauto vorwiegend abends geladen werden, benötigt man einen Batteriespeicher mit entsprechender Kapazität. Aber auch ohne einen Stromspeicher kann das E-Auto tagsüber mit Strom aus der PV-Anlage betankt werden. Der Tankvorgang erfolgt dann zwar langsamer, dafür in der Regel mit einem höheren Solarstromanteil.

Energiemanagement

Kommen mehrere Erzeuger oder mehrere (größere) Verbraucher im Haushalt vor, z. B. ein Elektroauto und eine Wärmepumpe, ist der Einsatz eines Energiemanagementsystems sinnvoll. Dieses Energiemanagement hat vorrangig die Aufgabe, Erzeugung und Verbrauch aufeinander abzustimmen und somit den optimalen Autarkiegrad zu erreichen.

Die Steuerung erfolgt automatisiert, sodass sich der Anwender in der Regel nicht weiter darum kümmern muss. Das System erfasst den jeweiligen Überschuss, der sonst ins Netz eingespeist werden würde, und stellt diesen den verschiedenen Verbrauchern zur Verfügung.

Die verfügbare Gesamtleistung wird so geregelt, dass der Netzanschluss nicht überlastet wird und eine hohe Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Die anfallenden Energiedaten werden aufgenommen und stehen dem Nutzer zur Verfügung.

Sind Eingriffe aus dem Netz zur Netzdienlichkeit vereinbart, d. h. stellt der Anschlussnutzer dem Netz Lastkapazitäten zur Verfügung, so spricht man von „steuerbaren Lasten“ (gem. §14a Energiewirtschaftsgesetz). Das Bereitstellen dieser Lasten wird mit einem verminderten Netzentgelt honoriert, was z. B. für Ladeeinrichtungen von Elektroautos lukrativ sein kann.

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