Active Assisted Living (AAL)
Der englische Ausdruck „Active Assisted Living“ (AAL, früher auch „Ambient Assisted Living“) findet zunehmend Eingang in unseren Sprachgebrauch und lässt sich am besten mit „Alltagstaugliche Assistenzlösungen für ein selbstbestimmtes Leben“ übersetzen. Unter dem Begriff AAL werden Konzepte, Methoden, Techniken, Produkte, Systeme sowie Dienstleistungen beschrieben, die ältere und körperlich benachteiligte Menschen im täglichen Leben unterstützen. Dies sind vor allem Menschen
- mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung
- mit motorischen Einschränkungen
- die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen
- die großwüchsig oder kleinwüchsig sind
- mit kognitiven Einschränkungen (Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit)
Die bei AAL gemäß DIN 18040–2 verwendeten Techniken und Technologien sind auf den Menschen ausgerichtet und integrieren sich in sein direktes Lebensumfeld. Die Technik hat sich dabei an den Bedürfnissen des Nutzers zu orientieren. Häufig genannte Anwendungsbeispiele für Assistenzsysteme finden sich im Bereich der Sicherheit oder der Energieeffzienz. Dazu zählen beispielsweise die automatische Überwachung und Abschaltung des Herdes bei Nutzungsunterbrechung oder Abwesenheit, vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch sowie eine Raumtemperatursteuerung, die an die Gewohnheiten des Nutzers angepasst wird. Besonders bedeutend für das selbstbestimmte Leben in gewohnter Umgebung ist die Möglichkeit, die gesamte Beleuchtung, die Heizung und Elektrogeräte beim Verlassen von Haus oder Wohnung mit einem einfachen Schaltbefehl auszuschalten. Auch der Start in den Tag kann Menschen erleichtert werden, wenn sich Rollläden automatisch öffnen. Die Sicherheit lässt sich verbessern, wenn Rauchwarnmelder bei Brandverdacht zusätzlich Verwandte oder Nachbarn informieren.
Was ist Barrierefreiheit?
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Auszug §4 Behindertengleichstellungsgesetz-BGG
Auch das automatische Öffnen von Türen kann gehbehinderten oder auf den Rollstuhl angewiesenen Personen das Leben in ihrer eigenen Umgebung erleichtern und sie von der Hilfe Dritter unabhängig machen.
Alle diese Systeme sind mit dem elektrischen Leitungsnetz der Wohnung oder des Gebäudes verbunden. Insofern kommt der Elektroinstallation in Bereichen, die ein selbstbestimmtes Leben in gewohnter Umgebung ermöglichen, eine überragende Bedeutung zu. Die Elektroinstallation versorgt alle notwendigen Assistenzsysteme und muss für einen störungsfreien Betrieb ausgelegt sein. Das heißt, die Elektroinstallation muss sich an definierten Vorgaben orientieren.
Anforderungen an Installationen im AAL- Umfeld sind in verschiedenen Richtlinien und Regeln erfasst:
- VDI/VDE 06008 Blatt 3 „Barrierefreie Lebensräume – Möglichkeiten der Elektrotechnik und Gebäudeautomation“
- DIN 18040 „Barrierefreies Bauen: Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“
- VDE-AR-E 2757–3 „Service Wohnen zu Hause, Kriterien für die Auswahl und Installation von AAL-Komponenten“
- VDE-AR-E 2757–8 „Technikunterstütztes Leben – Active Assisted Living (AAL) – Prozessunterstützung zur technischen Realisierung von Assistenzsystemen (umgebungsunterstützende Technik) in Wohnungen und Wohngebäuden“