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Prüfung und Mängelbeseitigung an bestehenden elektrischen Anlagen

Damit von elektrischen Anlagen ausgehende mögliche Gefahren, die aufgrund des Betriebes und durch Alterungsprozesse entstehen können, festgestellt werden, müssen diese von Zeit zu Zeit einer Prüfung unterzogen werden. Ebenso ist nach einer Mangelbehebung die Sicherheit der elektrischen Anlage mit einer Prüfung nachzuweisen Hierbei wäre auch zu ermitteln, ob die elektrische Anlage noch den Anforderungen an die aktuell vorliegenden Betriebs- oder Nutzungsbedingungen entspricht. Ihr sicherheitstechnischer Zustand ist zu dokumentieren.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Der Mieter hat ein Recht auf den sicheren Zustand seiner Mietsache, vom Anfang bis zum Ende des Mietverhältnisses. Dies ergibt sich aus dem „Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)“:

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Bei vermieteten Wohnungen wird eine Überprüfung der elektrischen Anlage (Elektroinstallation) in geeigneten Zeitabständen, insbesondere nach jedem Wechsel des Wohnungsnutzers, empfohlen. Damit gewinnt der Eigentümer Gewissheit über deren sicheren Zustand. Dabei können auch eigenmächtige Änderungen an der Elektroinstallation durch den Wohnungsnutzer, die nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden, erkannt und Gefahren beseitigt werden.

Die Initiative ELEKTRO+ empfiehlt

Um dem Vermieter den Nachweis der Erfüllung seiner Pflichten gemäß BGB § 535 zu erleichtern, ist das Anlegen eines Wartungsbuches für seine Immobilie zu empfehlen. Dieses vereinfacht die Organisation seiner durchzuführenden Maßnahmen und deren Dokumentation, einschließlich der Prüfung elektrischer Anlagen.

Stellt der Mieter Unregelmäßigkeiten oder Fehler bei der Nutzung fest, soll er dies dem Vermieter melden, damit ein Elektrofachbetrieb die Ursache ermitteln und eine entsprechende Instandsetzung veranlassen kann. Selbstverständlich soll auch der selbstnutzende Wohnungsinhaber als Vermieter um seine sichere elektrische Anlage ebenso bedacht sein wie ein Mieter. Die Schutzziele der Sicherheitsnormen unterscheiden in Bezug auf den Wohnungsnutzer nicht nach Vermieter und Mieter.

Insbesondere bei älteren Anlagen soll wiederkehrend eine Anlagenprüfung durchgeführt werden. Hierbei können die in diesen Anlagen typischen Fehler entdeckt werden, z.B.:

  • beschädigte Leitungsisolierung,
  • defekte Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen,
  • nachlassende Qualität der Kontaktstellen,
  • reduzierter Isolationswiderstand,
  • fehlende Wirksamkeit des Schutzes gegen elektrischen Schlag
  • Überlastungen durch die Art und Anzahl der angeschlossenen Verbrauchsmittel.

Die Prüfungen auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik beinhalten das

  • Besichtigen,
  • Messen und
  • Erproben

der elektrischen Anlage. Das Ergebnis der Prüfung ist entsprechend zu dokumentieren. Diese Prüfungen sind in regelmäßigen Zeitabständen zu wiederholen.

Wiederholungsprüfung

Für die Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden empfiehlt DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 100: Allgemeine Festlegungen“ folgende Prüffristen:

5.3.101.6 Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfung
Die Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfung einer Anlage muss bestimmt werden unter Berücksichtigung der Art der Anlage und Betriebsmittel, der Verwendung und des Betriebs der Anlage, der Häufigkeit und Qualität der Anlagenwartung und der äußeren Einflüsse, denen die Anlage ausgesetzt ist.

ANMERKUNG 3: Die Zeitspanne darf einige Jahre betragen (z. B. 4 Jahre)…
Für Wohnungen können längere Zeitspannen (z. B. 10 Jahre) geeignet sein. Bei einem Wechsel der Bewohner ist eine Prüfung der elektrischen Anlage dringend empfohlen.“

Mängelbeseitigung

Werden an elektrischen Anlagen Mängel entdeckt, die eine Gefahr für Personen oder aber eine Brandgefahr bedeuten, müssen diese unverzüglich – das heißt ohne schuldhaftes Verzögern – beseitigt werden.

Personengefahr durch offene Abzweigdose im Handbereich, © ELEKTRO+

Gefahren für Personen können entstehen durch:

  • beschädigte Leitungen,
  • freiliegende unter Spannung stehende Leiter,
  • defekte oder lose Steckdosen,
  • unter Spannung stehende leitfähige Teile,
  • defekte Elektrogeräte.

Brandgefahren können entstehen durch:

  • beschädigte Leitungen,
  • defekte Elektrogeräte,
  • dauernde oder wiederkehrende Überlastungen von Stromkreisen.

Für die Beseitigung dieser Mängel kann in keinem Fall der Bestandsschutz geltend gemacht werden. Gefahrenabwehr hat hier eindeutig Vorrang.

Beschädigte Leitungen oder frei zugängliche unter Spannung stehende Anschlussstellen, z.B. von Wandleuchten sind immer dann besonders gefährlich, wenn diese im Handbereich von Personen liegen. Hier ist sofortige Abhilfe gefordert. Solche Gefahrenstellen müssen entweder abgeschaltet und gegen wiedereinschalten gesichert oder mit geeignetem Material sicher isoliert werden. Die durch Isolationsfehler möglicherweise entstehenden Fehlerströme in geringer Höhe können über die Zeit brennbare Materialien entzünden und einen verheerenden Brand hervorrufen.

Defekte oder lose Steckdosen sollen entweder sofort ersetzt oder wenn das nicht möglich ist, zumindest gegen Benutzung gesichert werden, z.B. durch Überkleben mit einem Warnhinweis.

Brandgefahr durch schlecht isolierte Leitung für eine Leuchte im Dachgebälk, © ELEKTRO+

Defekte Elektrogeräte sollen, wenn eine Instandsetzung nicht infrage kommt, unbrauchbar gemacht werden z.B. durch Abschneiden der Anschlussleitung mit Stecker. Allenfalls sollen auch diese Geräte mit einem Warnhinweis gekennzeichnet werden. Insbesondere ist dies bei fest angeschlossenen Elektrogeräten geboten. Diese sollten allerdings auch durch Abschalten des zugehörigen Stromkreises außer Betrieb gesetzt werden. Defekte Elektrogeräte können aufgrund von Überhitzung auch einen Brand auslösen.

Werden an fremden leitfähigen Teilen, z.B. an Türzargen, Geländern und anderen metallenen Konstruktionsteilen gefährliche Spannungen festgestellt, so muss die Ursache hierfür sofort ermittelt und abgestellt werden, z.B. durch Außerbetriebnahme des Stromkreises, aus dem die „Spannungsverschleppung“ auftritt. Solche Spannungen entstehen durch Fehlerströme aufgrund von Isolationsfehlern in der Elektroinstallation und können langfristig auch zu einem Brand führen.

Eine häufige Brandursache ist die Überhitzung elektrischer Installationen oder Geräte durch zu hohe Belastungen. Werden fest angeschlossene neue Elektrogeräte mit gegenüber dem Vorgängergerät höherer elektrischer Leistung am alten Stromkreis weiter betrieben, so kann es zur Überlastung des Stromkreises, das heißt zu Überhitzung der Leitungen sowie der Anschluss- und Kontaktstellen kommen. Dieses kann wiederum zur Entzündung von Isoliermaterial oder brennbarer Umgebung führen. Deshalb muss in solchen Fällen immer die Belastbarkeit des betreffenden Stromkreises kontrolliert werden.

Die Initiative ELEKTRO+ empfiehlt

Ist eine Beseitigung der festgestellten Mängel nicht ohne Weiteres möglich, z.B. weil der Auftrag fehlt, soll der Elektrofachbetrieb unbedingt eine Mängelanzeige ausstellen und sich dieses vom Betreiber oder Eigentümer der fehlerhaften elektrischen Anlage bestätigen lassen. Bedeutet der festgestellte Mangel eine akute Lebensgefahr für den Nutzer, so muss sofort gehandelt und diese Lebensgefahr beseitigt werden. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass mit Stillsetzen von elektrischen Anlagen vorsichtig umzugehen ist. Kann die Gefahr auch durch Abschalten eines Stromkreises oder Anlagenteils beseitigt werden, so ist unbedingt von einer Komplettabschaltung abzusehen.

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