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Anpassen elektrischer Anlagen

Definition

Das Anpassen elektrischer Anlagen oder Betriebsmittel bezieht sich immer auf den aktuellen Stand der Technik. Das bedeutet, für eine seinerzeit nach gültigen Normen errichtete elektrische Anlage kann das Anpassen an den aktuellen Stand der Technik gefordert werden, wenn dieses unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit von autorisierten Stellen oder Fachkreisen für notwendig erachtet wird.

Gründe für ein Anpassen der Elektroinstallation können sein:

  • Anpassen in Bezug auf veränderte Betriebs- und Umgebungsbedingungen.
  • Anpassen aufgrund von Nutzungsänderungen elektrischer Anlagen.
  • Anpassen aufgrund grober und gefahrbringender Mängel, die einen unveränderten Weiterbetrieb der Anlage nicht zulassen (Bewertung durch eine Elektrofachkraft).
  • Umsetzung von Anpassungsforderungen in DIN VDE-Normen (wird seit 1985 nicht mehr praktiziert).

Diese Anpassungen müssen nicht zwangsläufig den Bestandsschutz der Elektroinstallation aufheben. Das bedeutet, sofern möglich, können sich Anpassungen auf die Wiederherstellung eines zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage gültigen sicherheitsgerechten Zustandes beschränken. In der Praxis wird das allerdings meist nicht möglich sein. Der ohnehin zu treibende Aufwand soll in aller Regel dazu führen, die elektrische Anlage an den aktuellen Stand der Sicherheitstechnik oder der Nutzungsgewohnheiten anzupassen.

Verordnung NAV

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV – Niederspannungsanschlussverordnung)

§ 13 Elektrische Anlage

(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.

(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen….

Der Eigentümer der Anlage ist für die Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands der Elektroinstallation verantwortlich auch wenn er sie einem Dritten vermietet hat.

Es liegt jedoch auch in der Verantwortung des Nutzers (Mieters), von Zeit zu Zeit über die Anpassung einer elektrischen Anlage an heutige Nutzungsgewohnheiten oder an den Stand der Sicherheitstechnik nachzudenken und den Eigentümer (Vermieter) ggf. auf diese Umstände oder gar auf bestehende Mängel hinzuweisen.

Stromkreisverteiler im Wandel der Zeit – Ein Spiegel der geänderten Anforderungen und Nutzungsgewohnheiten bei elektrischen Anlagen, © Hager, ELEKTRO+

„Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands“ heißt, dass ein Anpassen dann erforderlich ist, wenn Sicherheitsmängel bestehen, oder aber sich Nutzungsgewohnheiten im Laufe der Jahre geändert haben. Als Beispiel hierfür sei der nicht mehr den Erfordernissen entsprechende Betrieb einer elektrischen Anlage in einer Altbauwohnung über nur einen Stromkreis genannt. Dieses hat sicherlich auch einen sicherheitstechnischen Aspekt (Überlastung der Anlage). Eine Elektroinstallation muss nach heutigen Gesichtspunkten (DIN 18015–1, Technische Anschlussbedingungen der Netzbetreiber – TAB) auch bei einem Fehler zumindest in Teilen verfügbar bleiben; denn wenn bei einem Fehler in der Elektroinstallation die gesamte Anlage abgeschaltet wird, dann kann es z.B. aufgrund plötzlich auftretender Dunkelheit leicht zu Sekundärunfällen (Leitersturz, Treppensturz, Verbrennung) kommen.

Ist der Nutzer oder der Eigentümer der Elektroinstallation nicht in der Lage, diese in Bezug auf die Weiternutzung unter dem Sicherheitsaspekt zu beurteilen, so muss er sich nach gängiger Rechtsauffassung fachkundigen Rat hierzu einholen, z.B. bei seinem Elektrofachbetrieb.

Anpassen an heutige Installationsanforderungen

Wie bereits beschrieben, führen Änderungen oder Erweiterungen bestehender Sicherheitsanforderungen in Normen und Richtlinien nicht zwangsläufig dazu, dass bestehende Anlagen angepasst und damit geändert werden müssen. Allerdings ist es durchaus im Sinne eines sicheren, störungsfreien und auch nutzungsgerechten Betriebs, wenn Modernisierungen in bestehenden elektrischen Anlagen durchgeführt werden.

Anpassung an heutige Anforderungen und an den Zeitgeschmack, © ELEKTRO+, Gira

Beispiele hierfür sind:

„Klassische Nullung“

In Gebäuden, die in einer Zeit bis ca. 1970 erstellt wurden, findet man gebietsweise noch als Maßnahme für den Schutz gegen elektrischen Schlag die sogenannte „klassische Nullung“. Bei Steckdosen, die über einen Schutzkontakt verfügen (z. B. „Schuko“), wird dabei durch Verbinden dieses Schutzkontakts mit dem geerdeten Rückleiter („N“) ein definiertes elektrisches Potential auf das leitfähige Gehäuse des Verbrauchsmittels geführt, wodurch die Gefahr von zu hohen Berührungsspannungen erheblich reduziert wird. Allerdings ist die elektrische Anlage, die diese Steckdose versorgt, nicht besonders geschützt. Auch der Einsatz der mittlerweile bewährten Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) oder ihre Kombination mit dem Leitungsschutzschalter (FI/LS-Schalter) für den Fehlerschutz ist nicht möglich.

Seit 1973 ist diese klassische Nullung nicht mehr zulässig, und es ist dringend zu empfehlen, auch in älteren Anlagen bei Modernisierungsarbeiten für die betroffenen Stromkreise Leitungen zu installieren, die den Neutralleiter und den Schutzleiter getrennt führen. Damit wird dann auch der Fehlerschutz bzw. der mittlerweile für bestimmte Stromkreise geforderte zusätzliche Schutz mit Fehlerstrom-Schutzschaltern möglich.

Zusätzlicher Schutz mit Fehlerstrom-Schutzschaltern

Jede elektrische Anlage muss einen Schutz gegen das direkte Berühren unter Spannung stehender Teile sowie einen weiteren Schutz bei Auftreten eines Fehlers in der Anlage aufweisen. In Bereichen, in denen ein erhöhtes Risiko besteht, z. B. durch besondere Umgebungsbedingungen oder durch die zu erwartende Unachtsamkeit der Benutzer, kann ein Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Auslösestrom von nicht mehr als 30 mA auch dann einen wesentlichen Beitrag zur Risikobegrenzung leisten, wenn es zu einer unmittelbaren Durchströmung eines Menschen kommt. Dies ist der Grund, heute für bestimmte Stromkreise diesen zusätzlichen Schutz zwingend zu fordern. Gerade für die bestehenden Anlagen in älteren Gebäuden ist es nun geboten, durch Nachrüstung solcher modernen Schutzeinrichtungen den Sicherheitsstandard heutigen Erfordernissen anzupassen.

Elektrogeräte werden immer empfindlicher gegenüber Überspannungen. Abhilfe schafft ein zweistufiges Schutzkonzept mit Blitz- und Überspannungsableitern. © Dehn

Überspannungsschutz 

Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich in den Gebäuden die Ausstattung mit elektrischen Geräten stark verändert. Gerade im Bereich der Audio- und Videotechnik, aber auch bei der sogenannten weißen Ware (Elektrohaushaltsgroßgeräte und -kleingeräte) hat die Elektronik Einzug gehalten. Dazu kommen jetzt die Komponenten der Computer- und Netzwerktechnik (Kommunikationstechnik) sowohl im gewerblichen Bereich als auch im privaten Wohnumfeld. Alle diese Geräte stellen einerseits mittlerweile einen beträchtlichen Wert dar, andererseits sind sie aufgrund ihrer Technologie besonders empfindlich gegen zu hohe Spannungen, die entweder über die Stromversorgungsleitungen oder auch über die Datenleitungen (Telefonleitungen, Netzwerkleitungen, Antennenleitungen, usw.) auf die Geräte einwirken. Hier senken die heutigen Überspannungsschutzeinrichtungen das Risiko einer Zerstörung der Geräte und des Datenverlustes beträchtlich. Allerdings ist dabei darauf zu achten, dass ein den heutigen Normen entsprechendes, mehrstufiges Schutzsystem installiert wird.

Rauchwarnmelder

Geräte, die im Brandfall bei einer bestimmten Rauchentwicklung warnen, sind mittlerweile handelsüblich und über das Baurecht in einigen Bundesländern für Neubauten auch vorgeschrieben. Die Gerätetechnik erlaubt eine einfache nachträgliche Montage und Vernetzung untereinander auch in bestehenden Gebäuden und Räumen.

Zähleranlage

Die Zähleranlage dient einerseits der Verteilung der in ein Gebäude eingespeisten elektrischen Energie und andererseits der Erfassung des individuellen Verbrauchs jeder Kundenanlage. Zur Sicherstellung einer hohen Verfügbarkeit der Stromversorgung und vor dem Hintergrund der für eine effiziente und auch kostengünstige Nutzung der elektrischen Energie anstehenden Maßnahmen sind neue Konzepte gefordert, die im Wesentlichen die Zähleranlage betreffen z.B. der selektive Hauptleitungs-Schutzschalter (SH-Schalter) als zentrales Schutz- und Schaltgerät am Zähler, der intelligente und kommunikationsfähige Stromzähler zur Nutzung neuartiger zeit- und lastvariabler Stromtarife. Für Neubauten gibt es hierzu die entsprechenden Normen und Richtlinien, und im Gebäudebestand kann durch sinngemäße Maßnahmen die Möglichkeit geschaffen werden, ebenfalls von der Entwicklung hin zu einer intelligenten Energieverteilung zu profitieren. Dies wird zukünftig ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung des Wohnwertes für ein Gebäude sein.

Die Zähleranlage damals und heute, © ABB, ELEKTRO+

Anpassen aufgrund von geänderten Nutzungs- oder Betriebsbedingungen

Elektrische Anlagen in Wohnungen werden im Laufe ihrer Nutzungszeit unter Umständen an geänderte Nutzungs- oder Betriebsbedingungen anzupassen sein, möglicherweise sogar mehr-fach. Gründe hierfür können sein:

  • Erweiterungen der elektrische Anlage,
  • zusätzliche Funktionen in der elektrischen Anlage oder
  • Nutzungsänderungen einzelner Räume oder Wohnbereiche.

Für die Nutzung von zusätzlichen Elektrohaushaltsgroßgeräten, z.B. Waschmaschine, Wäschetrockner, Dampfgarer, Kochmulde, Backofen müssen geeignete Stromkreise zusätzlich installiert werden. Die heute üblichen Elektrohaushaltsgeräte sind leistungsintensiver als die bisherigen. Das führt trotz niedrigerem Verbrauch zu steigender Strombelastung der elektrischen Leitungen (höhere Leistung in kürzerer Zeit) und erfordert gegebenenfalls eine Erweiterung und Neuaufteilung der bestehenden Stromkreise. Zukünftig kann auch das Laden von Elektrostraßenfahrzeugen und die damit verbundene Ladeleistung über einen langen Zeitraum, z.B. acht Stunden, eine Ergänzung oder Anpassung der Elektroinstallation erfordern. Sollen Telekommunikationsgeräte, Multimediageräte und/oder Computer-Netzwerke genutzt werden, können zusätzliche Steckdosen für den Anschluss von Netzteilen für Bildschirme, Drucker und anderen Geräten erforderlich werden. Dies trifft häufig für Kinderzimmer oder Arbeitszimmer zu.

Kommunikationstechnik gestern und heute, © ELEKTRO+, Hager

Zusätzliche Funktionen in der Elektroinstallation werden möglicherweise gewünscht zur Erhöhung des Wohnkomforts, zur Unterstützung bei der Bedienung bestimmter Anwendungen, insbesondere bei zunehmendem Alter der Nutzer sowie bei Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen durch geeignete elektrische Steuerungen. Beispiele dafür sind elektrische Jalousieantriebe und –steuerungen, Systeme, die das altersgerechte oder behindertengerechte Wohnen unterstützen und die Gebäudesystemtechnik zur gleichzeitigen Umsetzung von Komfort- und Energieeffizienzmaßnahmen.

Es ist nicht unüblich, dass im Laufe der Zeit einzelne Räume eines Gebäudes verschieden genutzt werden. Beispielsweise wird aus einem Kinderzimmer ein Arbeitszimmer, mit anderen und zusätzlichen Anforderungen an die Elektroinstallation.

Die geänderten Nutzungs- und Betriebsbedingungen erfordern in den meisten Fällen auch eine Anpassung bzw. Erweiterung der vorhandenen Elektroinstallation. Neue Stromkreise und Anlageteile sind, wie bereits beschrieben, nach den aktuellen elektrischen Sicherheitsnormen zu errichten. Bestand haben können nur Anlagenteile, die im Rahmen der Anpassung oder Erweiterung nicht verändert werden, aber auch nur dann, wenn sich dieser Bestand nicht nachteilig auf die Betriebs- und Sicherheitsbedingungen des Gesamtsystems auswirkt.

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