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Ausstattungswerte nach RAL-RG 678

Für Bauherren und Renovierer ist es wichtig, frühzeitig den Ausstattungsumfang der Elektroinstallation gemeinsam mit dem Architekten, Bauträger oder Elektrofachbetrieb zu planen. Individuelle Wünsche und der Stand der Technik sollten berücksichtigt werden.

Eine Planung berücksichtigt vorhersehbare Anforderungen an die Elektroinstallation. Nachträgliche Änderungen und Nachinstallationen sind meist aufwändig. Möglicherweise müssen dazu die Wände aufgeschlitzt und nach der Verlegung von zusätzlichen Elektroleitungen Verputz- und Tapezierarbeiten durchgeführt werden.

Deshalb sind Nachinstallationen um ein Vielfaches teurer!

Die Initiative ELEKTRO+ empfiehlt Bauherren und Renovierern die Ausstattungswerte nach RAL-RG 678 als Planungshilfe zu nutzen. Diese Ausstattungswerte sind bei Gerichtsverfahren als Planungsgrundlage akzeptiert.

Kostenvergleich der Ausstattungswerte

Der Kostenanteil der Elektroinstallation mit dem Ausstattungswert 1 beträgt heute etwa 3 % der Baukosten eines Einfamilienhauses.

Eine Elektroinstallation mit Ausstattungswert 2 kostet ca. 1 Prozentpunkt mehr als die Mindestausstattung nach Ausstattungswert 1, also insgesamt 4 % der Baukosten.

Eine Elektroinstallation mit Ausstattungswert 3 kostet ca. 1,8 Prozentpunkte mehr als der Ausstattungswert 1, also insgesamt 4,8 % der Baukosten.

Bei Leistungsbeschreibungen von Bauträgern und Fertighausherstellern ist darauf zu achten, das entweder DIN 18015–2 für die Mindestausstattung oder besser die Ausstattungswerte nach RAL mit weitergehenden Ausstattungsmerkmalen als Planungsgrundlage berücksichtigt werden.

Ausstattungswert Kennzeichnung Qualität
1 Mindestausstattung gemäß DIN 18015-2
2 ★★ Standardausstattung
3 ★★★ Komfortausstattung
1plus Vorbereitung für die Anwendung der Gebäudesystemtechnik gemäß DIN 18015-4
2plus ✚✚ mindestens ein Funktionsbereich gemäß DIN 18015-4 ausgeführt
3plus ✚✚✚ mindestens zwei Funktionsbereiche gemäß DIN 18015-4 ausgeführt

Hinweise zu den Ausstattungswerten

Die Zuordnung eines Ausstattungswertes erfolgt grundsätzlich für eine Wohneinheit. Der Ausstattungswert einer Wohneinheit setzt voraus, dass alle Räume mindestens die Anforderungen dieses Ausstattungswertes erfüllen. Eine höherwertige Ausstattung einzelner Räume ist möglich.

Die Anwendung der Ausstattungswerte für die Gebäudesystemtechnik (plus-Ausstattungswerte) setzt voraus, dass die jeweiligen Ausstattungswerte für die konventionelle Elektroinstallation ausgeführt werden.

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