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Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation

Gesetzliche Grundlagen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist im August 2020 verabschiedet worden und führt die Regelwerke (Energieeinsparungsgesetz EnEG, Energieeinsparverordnung EnEV sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG) zusammen. Für Vorhaben, deren Errichtung, Änderung, grundlegende Renovierung, Erweiterung oder Ausbau vor Inkrafttreten erfolgte, gelten die bisherigen Regelwerke.

Energieausweis
Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes. © Eisenhans - stock.adobe.com

In den Regelungen des GEG ergeben sich im Hinblick auf die Anforderungen an die Luftdichtheit und Wärmebrückenfreiheit keine wesentlichen Änderungen zur EnEV. Die Anforderungen an den Primärenergiebedarf basieren auch hier auf einer Referenzgebäudebeschreibung. Die in 2016 in Kraft getretene Verschärfung der Anforderungen im Neubau um 25 % wurde in das GEG übernommen.

Bezüglich der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs wird auf die Neufassung der DIN V 18599: 2018–09 verwiesen. Für Gebäude ohne Kühlung kann nach wie vor das Verfahren der DIN 4108–6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) und DIN 4701–10 (Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen) herangezogen werden. Neu im GEG ist der Einbezug der Gebäudeautomation für Wohngebäude. Die Integration von vernetzten Systemen und elektronischer Komponenten sollte daher frühzeitig und möglichst flexibel auch für zukünftige Erweiterungen (z. B. Aktoren) betrachtet werden.

Wer saniert oder neu baut, muss die gleichen Werte erfüllen, wie sie in der EnEV festgeschrieben sind. Der Endenergiebedarf bei Neubauten bezogen auf die Nutzfläche liegt nach dem neuen GEG bei 45 bis 60 kWh/m². Das sind ca.70 % weniger als der durchschnittliche Endenergieverbrauch des Gebäudebestandes. In 2023 sollen die Anforderungen des neuen GEG erneut überprüft werden.

Luftdichtheit und Winddichtheit

Die Luftdichtheit betrachtet die Eigenschaften eines Gebäudes hinsichtlich der Durchströmung durch die Gebäudehülle; die Winddichtheit betrachtet die Durchströmung der Dämmung durch den Wind. Die Luftdichtheit eines Gebäudes wird über die Luftwechselrate, den sogenannten n50-Wert, definiert. Sie kann messtechnisch durch das Differenzdruckverfahren, die „Blower-DoorMethode“ nach DIN EN 13829, überprüft werden und beschreibt, wie häufig die Luft des Gebäudes innerhalb einer Stunde ausgetauscht wird (siehe Abschnitt 4.1 „Blower-Door-Methode“).

Aktuelle Anforderungen

Die Luftdichtheit der Gebäudehülle orientiert sich an dem GEG. Nach § 13 des GEG sind Gebäude so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Zudem ist nach § 12 der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahresheizwärmebedarf nach den anerkannten Regeln der Technik und nach den im jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich zu halten.

Zur Bestimmung der Luftdichtheit eines Gebäudes wird das Differenzdruckverfahren (Blower-DoorMethode) herangeführt. Die tolerierte, verbleibende Luftdurchlässigkeit bei einer Druckdifferenz von 50 Pa darf bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen das Dreifache des Gebäudevolumens pro Stunde betragen, für Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen gilt hierfür nur das Eineinhalbfache des Gebäudevolumens.

Für die Luftdichtheit von Gebäuden gilt ferner die DIN 4108–7 „Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden – Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden. Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie Beispiele“. Diese Norm stellt Anforderungen an das luftdichte Bauen.

Bezüglich der Elektroinstallation in Wohngebäuden und solchen mit vergleichbarer Nutzung sind die Anforderungen an die Luftdichtheit und Wärmebrückenfreiheit in der Normungsgruppe DIN 18015 definiert. Sie umfasst die Planungsgrundlagen (Teil 1), Art und Umfang der Mindestausstattung (Teil 2), Leitungsführung und Anordnung (Teil 3), die Gebäudesystemtechnik (Teil 4) und die Planung und Ausführung der luftdichten und wärmebrückenfreien Elektroinstallation (Teil 5).

Mit der DIN 18015–5 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 5 existiert eine Planungsund Ausführungsgrundlage, welche Durchdringungen und Anschlüsse im Bereich der luftdichten und winddichten Ebene für Wohngebäude sowie für Gebäude mit teilgewerblicher Nutzung regelt. Sie enthält Ausführungsregeln, die zeigen, wie trotz eingebrachter Elektroinstallationen die Luftdichtheit und Wärmebrückenfreiheit erhalten bleibt und somit ungewünschter Wärmeverlust sowie Feuchtetransport mit den beschriebenen Folgen vermieden werden.

Sofern neben der luftdichten und wärmebrückenfreien Elektroinstallation weitere Anforderungen an den Brand-, Feuchte- oder den Schallschutz bestehen, sind diese bei der Planung und Materialauswahl ebenso zu berücksichtigen.

Hinweis

Installation an oder in gedämmten Fassaden

Elektroinstallationen an oder in gedämmten Fassaden sind derart auszuführen, dass die Dämmwirkung nicht unzulässig beeinträchtigt wird. Dies wird durch den Einsatz dafür geeigneter Gerätedosen und Geräteträger erreicht.

Wohnungslüftung mit bzw. ohne Wärmerückgewinnung

Niedrigstenergiegebäude verfügen in der Regel über eine hohe Luftdichtheit. Zur Vermeidung von Kondenswasser, Schimmelbildung usw. werden für diese Gebäude Raumlüftungsanlagen mit bzw. ohne Wärmerückgewinnung erforderlich. Für den elektrischen Anschluss und die regeltechnischen Einrichtungen sind die entsprechenden Leitungsanlagen und Anschlussstellen vorzusehen.

Nähere Informationen zur Wohnungslüftung finden Sie auf der HEA-Webseite www.wohnungslueftung-plus.de

Auswirkungen der Luftdichtheitsanforderungen auf die Bauausführung

Die Bauverantwortlichen haften für die Einhaltung der geforderten Luftdichtheit des Gebäudes. Ferner haften sie bei Auftreten von bauphysikalischen Schäden, die durch Kondenswasser aufgrund von Leckagen in der Gebäudehülle entstehen – und das für 30 Jahre. Vor diesem Hintergrund tun Planer und ausführende Handwerksunternehmen gut daran, auch im Detail jedes Risiko einer mangelhaften Bauausführung auszuschließen. Für die Elektroinstallation im Neubau sowie im Bestand stehen ausgereifte, auf Leichtbauweise und Mauerwerkskonstruktionen zugeschnittene Systemlösungen zur Verfügung. Mit diesen lassen sich Leckagen in der luftdichten Schicht, durch Installationsdosen, durch Leitungs- bzw. Rohrdurchführungen oder bei der Installation von Leuchten und Lautsprechern dauerhaft ausschließen.

Nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen „VOB/B in Verbindung mit den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) VOB/C“ ist für die jeweiligen Gewerke geregelt, dass luftdichte Anschlüsse als besondere Leistungen auszuschreiben, abzurechnen und gesondert zu vergüten sind.

Bauphysikalische Grundlagen

Wer kennt es nicht, wenn es durch Fenster, Türen oder gar durch Steckdosen zieht? Warum ist das Vermeiden solch unangenehmer Zugerscheinungen heute so wichtig, wenn sich doch früher niemand daran störte? Das liegt daran, dass aufgrund des erhöhten Umweltbewusstseins, des steigenden Energiebedarfs und der höheren Energiekosten wesentlich dichter gebaut wird als noch vor vielen Jahren. Dadurch wird der Energiebedarf, der beispielsweise für das Heizen aufgewendet werden muss, deutlich minimiert. In diesem Zusammenhang spricht man von der sogenannten Luftdichtheit und der Winddichtheit eines Gebäudes.

Wärmebrückenlokalisierung
Wärmebrückenlokalisierung mit einer Infrarot-Thermografieaufnahme. © Dario Sabljak - stock.adobe.com

Die Luftdichtheit und Winddichtheit haben wesentlichen Einfluss auf den Jahresprimärenergiebedarf eines Gebäudes, der in seinem Energieausweis angegeben ist. Bestehen Undichtheiten in der Gebäudehülle oder kommt es aufgrund fehlerhafter Bauplanung oder -ausführung zu Wärmebrücken, so führt das zu erhöhten Wärmeverlusten und ggf. zu Bauschäden. Die Wärmeverluste müssen durch das Heizsystem des Gebäudes ausgeglichen werden. Dafür muss dann mehr Heizenergie aufgewendet werden als bei dichter und baulich korrekter Gebäudehülle.

Wärmebrücke

Eine Wärmebrücke ist eine Fläche oder ein Bauteil des Gebäudes, die bzw. das bauartbedingt oder aufgrund baulicher Mängel in der Planung oder Ausführung mehr Wärme nach außen ableitet als benachbarte Flächen oder Bauteile.

Nur durch Sicherstellung der Luftdichtheit und durch Vermeidung von Wärmebrücken sind die errechneten Dämmwerte für die Wärmedämmung des Gebäudes ausreichend. In der Praxis treten jedoch häufig unerwünschte Wärmeverluste auf, z. B. Lüftungswärmeverluste.

Nur wenn die luftdichte und die winddichte Schicht intakt sind, können die geplanten Energiewerte eingehalten werden und Bauschäden vermieden werden. Ausgelöst werden können Leckagen in der luftdichten Schicht oder an der gedämmten Fassade durch Elektroinstallationen, die in Wänden oder Decken eingebaut sind und die luftdichte Schicht durchdringen.

Im Bereich einer Wärmebrücke wird die Wärme schneller nach außen transportiert. Dadurch entsteht ein höherer Heizwärmebedarf. Daneben kann es aufgrund des raumseitigen Absinkens der Oberflächentemperatur zur Bildung von Kondenswasser und Schimmel kommen.

Bildstrecke
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Bildstrecke Wärmebrücke, © ELEKTRO+

Luftdichte Schicht, winddichte Schicht

Die luftdichte Schicht verhindert die Luftströmung in kondenswassergefährdete Bereiche im Bauteilinneren. Im Allgemeinen ist die Luftdichtheitsschicht auf der Raumseite der Dämmebene angeordnet. Die winddichte Schicht auf der Außenseite (Kaltseite) verhindert die Lufteinströmung in Dämmstoffe, damit eine Verminderung der Dämmeigenschaft nicht erfolgt.

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